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Recht und Gesetz

Hier erhalten Sie Informationen zum Bundes- und Landesrecht aber auch zu ausgewählten Rechtsgebieten, die Ihnen Recht und Gesetz näher bringen, aber auch als Hilfestellung dienen sollen. Dabei werden gesetzliche Bestimmungen und Rechtsverordnungen in ihrer Grundsätzlichkeit erklärt oder Sie erhalten Zugang zu weitergehenden Informationen.

Hinweise

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz kann den Gerichten in ihrer Entscheidungstätigkeit keine Weisungen erteilen. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verbietet dies. Ähnliches gilt für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur im Rahmen des in den Prozessordnungen geregelten Instanzenzuges durch wiederum unabhängige Richterinnen und Richter möglich.

Das Ministerium kann darüber hinaus keine Rechtsberatung erteilen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Finanziell bedürftigen Personen steht die Beratungshilfe zur Verfügung.

Die amtlichen Fassungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden in den Amtsblättern:

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt,
  • Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt,
  • Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt sowie dem
  • Justizministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt

verkündet oder veröffentlicht. Herausgeber ist das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Herstellung und der Vertrieb dieser Amtsblätter erfolgt durch die:

Freyburger Buchdruckwerkstätte GmbH
Am Gewerbepark 15
06632 Freyburg / Unstrut

Telefon: +49 34464 3040
Fax: +49 34464 28067
E-Mail: verlag(at)fb1.de
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Über diesen Link erhalten Sie Informationen zur Nutzung, Registrierung sowie zu den Preisen.