1 Landesrecht
Das konsolidierte Landesrecht Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, Saarbrücken, für interessierte Bürgerinnen und Bürger Texte sachsen-anhaltischer Gesetze, Rechtsverordnungen, veröffentlichter Beschlüsse der Landesregierung sowie veröffentlichter Verwaltungsvorschriften kostenfrei im Internet bereit.
Über diesen Link finden Sie die Texte aller Gesetze und Rechtsverordnungen in ihrer aktuell geltenden (konsolidierten) Fassung, in die die Inhalte der Gesetz- und Verordnungsblätter bereits eingearbeitet wurden. Außerdem können veröffentlichte Beschlüsse der Landesregierung und veröffentlichte Verwaltungsvorschriften recherchiert werden. Darüber hinaus können Sie auch Entscheidungen der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2010, soweit sie von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen wurden, aufrufen.
Bei allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird auf den Stand der letzten Änderung hingewiesen. Hierbei handelt es sich jeweils um nichtamtliche Fassungen. Hinweise zur amtlichen Fassung erhalten Sie über diesen Link.
2 Vorschrifteninformationssystem (VIS.LSA) für Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt
2.1 Gesetze und Rechtsverordnungen
Im Vorschrifteninformationssystem finden sich alle vom Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen geltenden Gesetze und aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassene Rechtsverordnungen der Landesregierung und ihrer Mitglieder (VIS.LSA Teil I). Dieses ist wie folgt gegliedert:
1 Staats- und Verfassungsrecht
2 Verwaltung
3 Rechtspflege
4 Zivil- und Strafrecht
5 Verteidigung
6 Finanzwesen
7 Wirtschaftsrecht
8 Arbeits- und Sozialrecht
9 Post- und Fernmeldewesen/Verkehrswesen
2.2 Verwaltungsvorschriften
In einem weiteren Teil sind alle geltenden Verwaltungsvorschriften (VIS.LSA Teil II) aufgeführt:
1 Staats- und Verfassungsrecht
2 Verwaltung
3 Rechtspflege
4 Zivilrecht und Strafrecht
5 Verteidigung
6 Finanzwesen
7 Wirtschaftsrecht
8 Arbeits- und Sozialrecht
9 Post- und Fernmeldewesen/Verkehrswesen
2.3 Justizverwaltungsvorschriften
Darüber hinaus sind alle geltenden Justizverwaltungsvorschriften in einem gesonderten Verzeichnis (JVV.LSA) enthalten:
1 Verfassung und Verwaltung
2 Rechts- und Dienstverhältnisse der Staatsbediensteten
3 Zivilrecht und Zivilrechtsgang (einschließlich Gerichtsverfassung)
4 Strafrecht, Strafrechtsgang, Strafvollzug und Polizei
5 Finanzwesen
6 Kultur, Wohlfahrtspflege und Umweltschutz
7 Wirtschaftsangelegenheiten
8 Land- und Forstwirtschaft
9 Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten
Herstellung und Vertrieb der Amtsblätter
Die amtlichen Fassungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden in den Amtsblättern:
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt,
- Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt,
- Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt sowie dem
- Justizministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt
verkündet oder veröffentlicht. Herausgeber ist das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Herstellung und der Vertrieb dieser Amtsblätter erfolgt durch die:
Freyburger Buchdruckwerkstätte GmbH
Am Gewerbepark 15
06632 Freyburg / Unstrut
Telefon: +49 34464 3040
Fax: +49 34464 28067
E-Mail: verlag(at)fb1.de
Homepage
Über diesen Link erhalten Sie Informationen zur Nutzung, Registrierung sowie zu den Preisen.
Hinweise
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz kann den Gerichten in ihrer Entscheidungstätigkeit keine Weisungen erteilen. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verbietet dies. Ähnliches gilt für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur im Rahmen des in den Prozessordnungen geregelten Instanzenzuges durch wiederum unabhängige Richterinnen und Richter möglich.
Das Ministerium kann darüber hinaus keine Rechtsberatung erteilen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Finanziell bedürftigen Personen steht die Beratungshilfe zur Verfügung.