Malta-Masche
Hier erhalten Sie Erläuterungen und Hinweise zur von Reichsbürgern durchgeführten sogenannten "Malta-Masche".
Behauptung einer Forderung gegenüber Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Gerichten
Reichsbürger leben in ihrer eigenen Welt und richten sich ein durch bewusste Ausgrenzung. Dennoch gibt es immer wieder Berührungspunkte mit dem wirklichen Leben. Sie haben sich zum Beispiel in Gerichtsverfahren zu behaupten und sind unzufrieden mit den Urteilen. Darauf reagieren sie auf ihre Art. Dazu gehören Gebührenkataloge, die sie aufstellen, und aus denen sie Forderungen (unter anderem Mahngebühren, Schadensersatz wegen Amtsanmaßung) herleiten, die sie gegenüber Behörden und Justiz geltend machen wollen.
Registrierung der behaupteten Forderung im UCC Register Washington
Einige Reichsbürger lassen ihre vermeintlichen Forderungen im Register Uniform Commercial Code (UCC) des Bundesstaates Washington eintragen. Das ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Registrierung erfolgt online ohne Nachprüfung.
Das Auswärtige Amt teilt mit, dass als Abhilfe gegen die missbräuchlichen Eintragungen im UCC-Register nur noch die Abgabe eines kostenpflichtigen UCC-5 Information Statements bzw. eines UCC-3 Termination Statements möglich sei. Darüber hinaus steht dem Auswärtigen Amt keine einfachere oder kostengünstigere Löschungsmöglichkeit zur Verfügung.
Mit der Abgabe eines UCC-5 Information Statements wird der Eintrag in dem UCC-Register zwar nicht gelöscht, aber es erfolgt eine Mitteilung in dem Register, dass das hinterlegte Financial Agreement unrichtige Informationen enthält. Dieses Financial Agreement wurde zuvor von dem Sicherungsnehmer (secured person) bei dem UCC Filing Office eingereicht, um anderen Unternehmen mitzuteilen, dass ein Security Agreement zwischen dem genannten Schuldner (debtor) und dem Sicherungsnehmer besteht.
In der UCC-5 Form attestiert der Schuldner, dass kein Vertrag mit dem Sicherungsnehmer besteht bzw. bestand, keine werthaltige Sache von dem Sicherungsnehmer erlangt wurde, kein Security Agreement besteht und keine Sicherheit an den Sicherungsnehmer geleistet wurde.
Mit der Abgabe des UCC-3 Termination Statements wird das Financing Statement unwirksam und erlischt. Ein Jahr nach dem Erlöschen kann das UCC-Büro die Hinterlegung aus seinen Unterlagen entfernen. Voraussetzung für die Abgabe eines Termination Statements ist, dass der Schuldner den Sicherungsnehmer auffordert, innerhalb von 20 Tagen ein Termination Statement abzugeben. Wenn der Sicherungsnehmer das nicht tut, kann der Schuldner dieses selbst abgeben. Das erfolgt auf der Grundlage, dass der Schuldner die Abgabe des Financial Agreements nicht autorisiert hat.
Nach ersten Erfahrungen mit dem UCC-3 Termination Statement werde dieses so lange auf der Website des UCC-Registers einsehbar bis die Löschung der Eintragung erfolgt.
Bei der Abgabe der UCC-5 bzw. UCC-3 Statements entstehen Kosten i. H. v. 20 bis 40 US-Dollar, welche nur per Scheck oder Kreditkarte bezahlt werden können.
Die UCC-5 bzw. UCC-3 Statements können elektronisch auf der Seite des Washington State Departement of Licensing (https://fortress.wa.gov/dol/ucc/) oder postalisch an das
Department of Licensing — Uniform Commercial Code (UCC)
PO Box 9660
Olympia, WA 98507-9660
USA
gesendet werden.
Die Muster der UCC-5 bzw. UCC-3 Statements sind als pdf-Dokumente abrufbar unter https://dol.wa.gov/professional-licenses/uniform-commercial-code-ucc/uniform-commercial-code-ucc-forms.
Wie Sie feststellen, ob Sie im UCC Register eingetragen sind, können Sie der nachfolgenden Anleitung entnehmen.
Recherche im Register Uniform Commercial Code (UCC)
die Anleitung zur Recherche im Register Uniform Commercial Code (UCC) des Washington State Department Of Licensing stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.
Abtretung der behaupteten Forderung im UCC Register Washington an ein maltesisches Inkassobüro
Diese behaupteten Forderungen werden in der Folge an von Reichsbürgern auf Malta gegründete Briefkastenfirmen, getarnt als Inkassobüros abgetreten.
(Erfolglose) Geltendmachung der behaupteten Forderung im vereinfachten maltesischen Verfahren
In Malta wird versucht, die vermeintlichen Zahlungsansprüche in einem maltesischen vereinfachten Verfahren geltend zu machen, die dann in Deutschland durchgesetzt werden sollen. Tatsächlich ist dies bislang nicht gelungen. Und es wird auch nicht gelingen. Deutschland verfügt über einen funktionierenden Rechtsstaat, der dem entgegenwirkt.
Weitere Informationen zum Thema "Reichsbürger"
- Über diesen Link können Sie sich Publikationen des Innenministeriums Sachsen-Anhalt herunterladen. So zum Beispiel Handlungsempfehlungen „Reichsbürger in Sachsen-Anhalt – Was ist zu tun?“ und „Reichbürger - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung?“ zur Fachtagung am 8. Oktober 2014.
- Publikation „Reichsbürger“ - Ein Handbuch
Herausgeber: Demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung in Trägerschaft von "Demokratie und Integration Brandenburg e.V.
- Rechtsschutz für Beschäftigte der Landesverwaltung
(Gem. RdErl. des MI, MF und MJ vom 16. 6. 1995, MBl. LSA 1995, S. 1343)