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Europäisches Recht

„Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) bestimmt, dass in Angelegenheiten der Europäischen Union der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mitwirken. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt bringt sich über den Bundesrat in den Bereichen Justiz und Gleichstellung in europäische Rechtsetzungsvorhaben ein.

Gemäß §§ 3 und 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) kann der Bundesrat Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abgeben sowie ggf. Subsidiaritätsrüge gem. Art. 12 lit. b EUV in Verbindung mit Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit einlegen. Diese kann er direkt der Europäischen Kommission übermitteln. Als konstruktive Beispiele für die Länderbeteiligung sind die Stellungnahmen des Bundesrates zum sog. EU-Justizbarometer 2013 (BR-Drs. 244/13 [Beschluss]) , 2014 (BR-Drs.171/14 [Beschluss])  und 2015 (BR-Drs. 92/15 [Beschluss])  zu erwähnen.

Der Europäische Rat hat am 26./27. Juni 2014 die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gem. Art. 68 AEUV (Ratsdokument EUCO 79/14)  festgelegt und darin die für die Justiz relevante Beschlüsse in ihren Schlussfolgerungen gefasst. Der erste Teil dieser Schlussfolgerungen (Nr. 1-13)  bildet das neue Fünfjahresprogramm für den Bereich Justiz, das keinen speziellen Namen trägt, aber als „Post-Stockholm-Programm“ bezeichnet wird. Es gilt für die Jahre 2015 bis 2019.  
Darin heißt es:

  • Nr. 3 
    Auf der Grundlage der bisherigen Programme besteht nun die allgemeine Priorität darin, die vorhandenen Rechtsinstrumente und politischen Maßnahmen einheitlich umzusetzen, wirksam anzuwenden und zu konsolidieren. …
  • Nr. 4
    Bei der weiteren Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in den nächsten Jahren wird es entscheidend sein, den Schutz und die Förderung der Grundrechte, einschließlich des Datenschutzes, zu gewährleisten und gleichzeitig auf die Sicherheitsbelange, auch in den Beziehungen zu Drittländern, einzugehen sowie bis 2015 einen soliden allgemeinen Rahmen für den Datenschutz in der EU zu verabschieden. …
  • Nr. 10
    Es ist wesentlich, den europäischen Bürgern einen echten Raum der Sicherheit zu garantieren, indem die schwere und organisierte Kriminalität einschließlich Menschenhandel und Schleuserkriminalität sowie Korruption durch operative polizeiliche Zusammenarbeit verhütet und bekämpft wird. …
  • Nr. 11
    Das reibungslose Funktionieren eines echten Europäischen Rechtsraums unter Achtung der verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten ist unverzichtbar für die EU. In diesem Zusammenhang sollte das gegenseitige Vertrauen in die jeweiligen Rechtsordnungen weiter gestärkt werden. Eine solide Europäische Justizpolitik wird zum Wirtschaftswachstum beitragen, indem sie Unternehmen und Verbrauchern dabei hilft, Nutzen aus einem verlässlichen Geschäftsumfeld innerhalb des Binnenmarkts zu ziehen. …

Einen Überblick über die aktuellen Initiativen und Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich der Justiz sowie Informationen zum EU-Recht erhalten Sie über diesen Link.

Weitere Informationen rund um Europa und Justiz finden Sie im Europäischen Justizportal.