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Registersachen

Die Angelegenheiten der öffentlichen Register gehören zur sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit und wird in Sachsen-Anhalt ausschließlich vom Amtsgericht Stendal wahrgenommen.

Die öffentlichen Register dienen der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr, da in ihnen die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, vollständig und zuverlässig dokumentiert werden.

Das Amtsgericht (Registergericht) sorgt für die Neueintragungen, Eintragungen von Änderungen aber auch Löschungen in den einzelnen Registern und veröffentlicht diese in den gesetzlich festgelegten Medien und Veröffentlichungsblättern.

Unter folgenden Registern finden Sie weitere Informationen: