Menu
menu

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Voraussetzungen & Umfang
16. Auflage
Mai 2019
Zur Zeit in Papierform vergriffen!
Broschüre
20 Seiten
Download Format: PDF
Größe: 233 KB

Allgemeines

Rechtsuchende, die die erforderlichen Mittel für die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht selbst aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe und später gegebenenfalls auch Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Diese Broschüre erläutert, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um Ihnen Beratungs- und/ oder Prozesskostenhilfe gewähren zu können.

"...damit die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz auch in der Realität umgesetzt werden kann, darf niemand allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sein, seine Rechte -sei es außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses- wahrzunehmen. Daher haben Rechtsuchende, die die Mittel für die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch eine Rechtanwältin oder einen Rechtanwalt nicht selbst aufbringen können, die Möglichkeit, Beratungshilfe und später gegebenenfalls auch Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen..." (Auszug aus dem Vorwort)

Aus dem Inhalt

  • Beratungshilfe
    • Wer kann Beratungshilfe bekommen?
    • Wie und wo erhalte ich Beratungshilfe?
    • Wie mache ich meinen Anspruch glaubhaft?
    • Worin besteht Beratungshilfe?
    • In welchen Angelegenheiten kann ich mich beraten lassen?
    • Was kostet die Beratungshilfe?
    • Kann die Bewilligung aufgehoben werden?
  • Prozesskostenhilfe
    • Wer erhält Prozesskostenhilfe?
    • Wonach richtet sich die Ratenhöhe?
    • Wann wird die Ratenhöhe abgeändert?
    • Worin besteht Prozesskostenhilfe?
    • Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?
    • Wann kann ich mir einen Anwalt nehmen?