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Vereinsregister

Allgemeines

Die Vereinsregister des Landes werden ausschließlich zentral beim Amtsgericht Stendal geführt. Lesen Sie hier.

  • Elektronischer Rechtsverkehr ist ab 1. Januar 2010 auch in Vereinsregistersachen möglich

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Amtsgerichts Stendal.

Dort finden Sie ebenfalls Muster und Merkblätter, die Ihnen eine Hilfestellung für die Gründung eines Vereins sowie für spätere Veränderungen geben können.

Das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden. Eintragungen im Vereinsregister werden unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de bekannt gemacht.

Weitere Informationen

Nützliche Hinweise zur Vereinsgründung enthält die Broschüre "Rechtsinformationen für Vereine".