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Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt

Mit dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt fördert die Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Aktuell umfasst das Landesprogramm 24 Maßnahmen.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt trägt folgende Maßnahmen bei:

Fortbildungen zum Thema „Istanbul-Konvention“

Gerichtsverhandlungen sind für Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen geschlechtsspezifischer Gewalt eine große Belastung. Um zu vermeiden, dass ein Opfer erneut traumatisiert wird, weil Dritte unangemessen auf die Tat reagieren, bietet das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Fortbildungsreihe für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte sowie die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte an, die insbesondere Themen der Istanbul-Konvention vertieft.

Dabei sollen das Gender-Wissen gestärkt und die Gleichstellungskompetenz erhöht werden, insbesondere im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen. Durch die Etablierung des Themas im Fortbildungsangebot für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst wird eine weitere Sensibilisierung in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt angestrebt.

Workshop für Pressesprecherinnen und Pressesprecher bei Fällen von Gewalt gegen Frauen und Erstellung einer Handreichung

In der Öffentlichkeit wird Gewalt gegen Frauen oft durch Geschlechter-Mythen und stereotype Rollenbilder verzerrt. Häufig werden Taten verharmlost oder als „Familienstreitigkeit“ dargestellt. Pressesprecherinnen und Pressesprecher von Gerichten und Staatsanwaltschaften spielen eine zentrale Rolle in der Medienarbeit, da ihre Pressemitteilungen und Äußerungen die Grundlage für journalistische Berichterstattungen bilden. Deshalb ist eine präzise und eindeutige Sprache durch die Justizpressestellen erforderlich, um geschlechtsspezifische Gewalt klar zu benennen.

In einem Workshop sollen Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Justiz Sachsen-Anhalt für diese Gewaltphänomene sensibilisiert und mit Formulierungen für eine klare, nicht verharmlosende Berichterstattung vertraut gemacht werden. Unterstützend soll eine Handreichung erarbeitet werden, die eine ausgewogene Darstellung zwischen Opfer- und Täterperspektive beiträgt. Die Hinweise sollen den Pressesprecherinnen und Pressesprechern sowie den Leitungen aller Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden.