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Hilfe und Beratung

Verschuldete Bürgerinnen und Bürger, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben, haben die Möglichkeit, sich an eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zu wenden.

Schuldnerberatungsstellen

Beim Sozialministerium des Landes finden Sie eine Auflistung mit Anschriften und Telefonnummern der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt bereit. 

Diese bieten erste Hilfe für überschuldete Bürgerinnen und Bürger und prüfen, ob deren Existenz gefährdet ist. Sie bemühen sich zum Beispiel darum, wieder einen Kontakt zu den Gläubigern herzustellen, Verständigungsschwierigkeiten abzubauen und zunächst eine außergerichtliche Schuldenregulierung zu ermöglichen. Sie bescheinigen das Scheitern außergerichtlicher Bemühungen, unterstützen das Antragsverfahrens für eine gerichtliche Schuldenregulierung und begleiten die betroffenen Personen in der Wohlverhaltensperiode bis zur angestrebten Restschuldbefreiung.

Die Beratung und Unterstützung durch anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ist kostenfrei. Daher kann es zu Wartezeiten kommen.

Vorsicht ist vor kommerziellen privaten Schuldnerberatungsstellen geboten. Diese privaten Berater können durchaus eine Gewerbeerlaubnis besitzen. Ihre Gebühren unterliegen jedoch keiner staatlichen Kontrolle. Sie können keine Rechtsberatung vornehmen und auch nicht die etwaige Erfolglosigkeit von Einigungsbemühungen bescheinigen. Deshalb empfiehlt sich ein Anruf bei Ihrem Landkreis, Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde, um in Erfahrung zu bringen, mit wem diese Behörden zusammenarbeiten.

Gegebenenfalls können auch die

Weitere beratende Personengruppen

Schuldenregulierung - gerichtlich wie außergerichtlich - ist gleichfalls Sache anderer hierzu vom Gesetz berufener Personen, vornehmlich von Rechtsanwälten. Im außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren können in Sachsen-Anhalt ferner Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer tätig werden.

Diese Personengruppe kann über die Möglichkeit der Beratungshilfe informieren. Wird Beratungshilfe vom Amtsgericht bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Kosten der außergerichtlichen Bemühungen. Im Regelfall tragen Sie nur den Eigenanteil für die Beratung von 1 Euro. Beratungshilfe kann vom Amtsgericht aber nur bewilligt werden, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung keine Schuldnerberatungsstelle in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung steht.

Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Sie können sich auch mit der Rechtsanwaltskammer des Landes in Verbindung setzen, um sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin benennen zu lassen:

Rechtsanwaltskammer
des Landes Sachsen-Anhalt

Gerhard-Hauptmann-Str. 5
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 2527210 oder -11
Fax: (0391) 2 52 72 03

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