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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite zum Landesrecht Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, ist gemeinsam mit seiner Dienstleisterin, der juris GmbH, bemüht, die Webseite https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de in Einklang mit Paragraf 16a Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt barrierefrei zugänglich zu machen.

Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit der Webseite.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Bürgerservices Landesrecht Sachsen-Anhalt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de ergeben sich aus:

  • Paragraf 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt und
  • Paragraf 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Anwendung ist barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden erfüllt. In eng begrenzten Teilbereichen können Ausnahmen existieren, die sich aus der Eigenart der Dokumentinhalte und der in ihnen verwendeten Sprache ergeben. Die Webseite https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind unter Nummer 2 aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0:

Unvereinbarkeit mit Paragraf 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Paragraf 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt:

Die Dokumentinhalte sind in der Sprache des Gesetz- oder Verordnungsgebers und amtlicher Stellen formuliert. Sie werden so übernommen wie die Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsblättern des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt ist. Eine Darstellung in einfacher Sprache findet nicht statt.

Tabellen werden in der Anwendung so abgebildet wie in den amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsblättern des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Die Struktur der Tabelleninhalte wird dabei nicht interpretiert.

PDF-Downloads von Vorschriften sind nicht barrierefrei. Die PDF-Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet.

3. Veröffentlichung der Webseite und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Webseite wurde am 1. Januar 2025 veröffentlicht. Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.

4. Rückmeldungen und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung des Bürgerservices Landesrecht Sachsen-Anhalt auffallen, stehen Ihnen jederzeit folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch das

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Domplatz 2 – 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 56701
E-Mail: mj.amtsblattstelle(at)sachsen-anhalt.de

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Webauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die in Nummer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraf 16b Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach Paragraf 16d des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt wenden. Eine Beschwerde ist kostenfrei.

Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.