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Formulare und Infos zum Insolvenzverfahren

Über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie sich die Broschüre "Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner" sowie die amtliche Fassung der Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (mit einem Hinweisblatt zum Ausfüllen der Vordrucke) herunterladen.

Die Verwendung dieser Vordrucke ist vorgeschrieben. Sie soll in erster Linie eine einheitliche Bestandsaufnahme zur Vermögens- und Überschuldungslage ermöglichen. Daher gibt es auch keine Ausnahmen vom Verwendungszwang.

Anträge auf Verfahrenskostenstundung benötigen Sie erst dann, wenn ein Verfahren beim Insolvenzgericht eingeleitet wird.

Die vier Insolvenzgerichte des Landes verwenden in der Regel ein nicht verpflichtend vorgeschriebenes Formularmuster für einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung.

Antrag auf Verfahrenskostenstundung