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Sachsen-Anhalts Verfassungsrichter ernannt und vereidigt

Neue Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalts nach ihrer Ernennung

In Magdeburg sind am 28.01.2022 die vom Landtag gewählten Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) Sachsen-Anhalt und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ernannt und im Anschluss im Landtag von Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger vereidigt worden. Neuer Präsident des LVerfG Sachsen-Anhalt ist Dr. Uwe Wegehaupt, er ist zugleich Präsident des Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts ist Claudia Schmidt, zugleich Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG).

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt besteht aus sieben Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein bestimmter Vertreter gewählt. Drei Mitglieder und ihre Vertreter werden aus Reihen der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter an den oberen Landesgerichten gewählt. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet sein. Mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechts sein. Nach Ablauf der siebenjährigen Amtszeit ist für LVerfG-Richter eine Wiederwahl möglich. Eine dritte Legislatur als Mitglied des Landesverfassungsgerichts ist jedoch ausgeschlossen.

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt ist ein den anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes und hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau. Alle Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sind ehrenamtlich tätig. Das Landesverfassungsgericht entscheidet u. a. über die Anfechtung von Entscheidungen des Landtages oder eines seiner Organe, über die Auslegung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, aus Anlass von Streitigkeiten über die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden, bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt:
 
Dr. Uwe Wegehaupt, Präsident des Landesverfassungsgerichts, zugleich Präsident Oberlandesgericht Naumburg
 
Claudia Schmidt, Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts, zugleich Vizepräsidentin Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
 
Volker Buchloh, Vorsitzender Richter Oberlandesgericht Naumburg
 
Prof. Dr. Michael Germann, Universitätsprofessor, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
 
Frank Meyer, Rechtsanwalt, Magdeburg
 
Silke Schindler, Verwaltungsfachwirtin, bis 2021 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt
 
Dr. Detlef Eckert, bis 2011 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt, derzeit Mitglied des Stadtrats der Stadt Halberstadt
 
Vertreterinnen und Vertreter von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts sind:
 
Dr. Alexandra König, Vizepräsidentin Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
 
Iris Goerke-Berzau, Vorsitzende Richterin Oberlandesgericht Naumburg
 
Fritz Burckgard, Vorsitzender Richter Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
 
Prof. Dr. Katja Nebe, Universitätsprofessorin Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
 
Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt
 
Franz-Ulrich Keindorff, bis 2018 hauptamtlicher Bürgermeister in Barleben
 
Dr. Birke Bull-Bischoff, bis 2017 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt, Mitglied des Deutschen Bundestags 2017-2021
 
Weitere Informationen:

Pressemitteilung zur Ernennung der Verfassungsrichter vom 28.01.22

Webseite Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Gesetz über das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt