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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerin verabschiedet Generalstaatsanwalt Konrad in den Ruhestand

25.05.2020, Magdeburg – 010/2020

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad geht am 31. Mai in den Ruhestand. Justizministerin Anne-Marie Keding überreichte ihm am Montag in Magdeburg die Ruhestandsurkunde. Der 65jährige Jurist übte das Amt seit 2001 aus. Keding sagte: ? Mit Jürgen Konrad geht ein fachlich kompetenter, versierter und souveräner Chef der sachsen-anhaltischen Staatsanwaltschaften. Ich danke ihm für die jederzeit vertrauensvolle Zusammenarbeit.? Der 1955 in Castrop-Rauxel geborene Konrad studierte von 1973 bis 1980 Jura an der Ruhr-Universität Bochum. Seine juristische Laufbahn führte ihn über das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen und die Richtertätigkeit zuerst am Landgericht, dann am Oberlandesgericht Düsseldorf, 1994 nach Sachsen-Anhalt. Bis 1997 im Justizministerium in Magdeburg tätig, wechselte er dann als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft nach Naumburg. 1998 kehrte er noch einmal für drei Jahre in das Justizministerium zurück. Am 16. August 2001 wurde Jürgen Konrad zum Generalstaatsanwalt ernannt.

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