Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Zusätzliche finanzielle Mittel für Frauenhäuser bereitgestellt

09.04.2020, Magdeburg – 007/2020

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Die Corona-Pandemie stellt auch die Frauenhäuser vor große Herausforderungen und Kapazitätsengpässe. Damit die Frauenhäuser im Land Sachsen-Anhalt auch in diesen Zeiten ein sicherer Zufluchtsort für alle von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern sein können, muss die Möglichkeit bestehen, schnell und unbürokratische neue Schutzplätze zu schaffen. Aus diesem Grund hat Justiz- und Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding mit Schreiben vom heutigen Tag den Trägern der Frauenhäusern des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass für jeden zusätzlichen Schutzplatz monatlich bis zu 2.250,00 Euro für Miet- und Sachkosten beantragt werden können. Für diese Plätze müssen die Träger keine Eigenmittel aufbringen. Mit diesen Plätzen kann auch gewährleistet werden, dass für Infizierte mit dem Sars-CoV-2-Erreger und Verdachtsfälle sowie Risikogruppen eine getrennte Unterbringung möglich ist. Hinsichtlich des Personaleinsatzes wird den Trägern vorübergehend auch gestattet, von dem sonst vorgegebenen Personalschlüssel abzuweichen sowie Personal mit anderen als den sonst vorgeschriebenen Qualifikationen einzusetzen.

Impressum:
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: 0391 567-6235
Fax: 0391 567-6187
Mail:  presse(at)mj.sachsen-anhalt.de
Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung