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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerkonferenz in Berlin: Besserer Schutz für Minderjährige bei Zwangsvollstreckung durch Krankenkassen

07.11.2019, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Berlin (MJ). Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat sich der Auffassung Sachsen-Anhalts angeschlossen, einen besseren Schutz von Minderjährigen bei der Zwangsvollstreckung von Krankenkassenbeiträgen zu prüfen.Justiz-Staatssekretär Hubert Böning sagte dazu am Donnerstag im Anschluss an die Herbstkonferenz in Berlin, es dürfe nicht zu Lasten der Kinder gehen, wenn Eltern es unterließen, ihrer gesetzlichen Krankenkasse die notwendigen Informationen über mitversicherte minderjährige Familienmitglieder zukommen zu lassen. Diese Konstellation könne dazu führen, dass die Krankenkasse infolge der unterlassenen Angaben der Erziehungsberechtigten die Zwangsvollstreckung gegen Minderjährige betreibe. Er nannte den Fall eines elfjährigen Kindes, gegen das eine gesetzliche Krankenkasse mehr als 40.000 Euro geltend machte. Böning: ?Das ist in dieser Höhe zwar ein seltener Fall. In der Praxis schlug so etwas aber schon in allen Landgerichtsbezirken des Landes auf. Ich sehe darin eine Gefährdung des Kindeswohls, dem der Staat entgegentreten muss.?Die Justizministerinnen und -minister der Länder bitten die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die Praxis der Krankenkassen und gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen zu prüfen.Trennungsstreit um das Kind: Sachsen-Anhalt möchte gerichtlich gebilligten Vergleich ermöglichenWenn Eltern in Trennungsfällen sich in Angelegenheiten des Kindes vor Gericht streiten, sind Vergleiche hinsichtlich der elterlichen Sorge bisher unzulässig. Das gilt sogar dann, wenn Einvernehmen erzielt werden konnte. Die Justizministerkonferenz dringt hier auf Antrag Sachsen-Anhalts auf Änderung. Böning: ?Gerade wenn es um das Kind geht, ist es wichtig, dass die Eltern sich konfliktfrei einigen können, sofern das Gericht die Einigung nach Überprüfung des Kindeswohls ebenfalls billigt. Ein Vergleich ist doch hier viel zielführender als ein womöglich noch streitiger Beschluss. Wir brauchen hier aber eine Ergänzung der entsprechenden Regelungen im Familienrecht. Ich freue mich daher, dass die Justizministerkonferenz unseren Antrag angenommen hat und das Bundesjustizministerium bittet, dies zu prüfen. Das ist längst überfällig, stößt doch die bisherige Rechtslage in der Praxis auf größtes Unverständnis bei allen Beteiligten.?Hate Speech: Betreiber von sozialen Netzwerken sollen Strafverfolger unterstützenDie Justizministerkonferenz beschäftigte sich intensiv mit dem Thema ?Bekämpfung von Hate Speech?. Böning sagte dazu, es zeige sich immer deutlicher, dass Hass im Netz kein virtuelles Problem sei, sondern Auswirkungen auf die reale Welt habe. Das beginne mit dem Rückzug von Menschen aus dem öffentlichen Raum, die Opfer von Hasskampagnen geworden seien bis hin zu Verbrechen wie dem Anschlag vor kurzem in Halle. Den Betreibern der sozialen Netzwerke komme hier eine besondere Verantwortung zu.Deshalb beschloss die Justizministerkonferenz, Betreiber von sozialen Netzwerken künftig stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen, um die strafrechtliche Verfolgung von Hetzern zu unterstützen, Sachsen-Anhalt ist hier Mitantragsteller. Man erwarte von den Betreibern sozialer Netzwerke, Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden zu beantworten. Die JuMiKo bittet die Bundesjustizministerin zu prüfen, wie die Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei Anfangsverdacht einer Straftat verbessert werden können. Böning sagte, die Ankündigung der Bundesregierung sei sehr zu begrüßen, eine gesetzliche Pflicht der sozialen Netzwerke einzuführen, strafrechtlich relevante Posts wie etwa Morddrohungen und Volksverhetzung anzuzeigen. 

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