Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Empfang für junge Absolventen im Justizministerium - Keding: Prüfungen künftig am PC
19.09.2018, Magdeburg – 38
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg
(MJ).
Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding hat 28 junge Juristinnen und
Juristen, die in Sachsen-Anhalt ihre Ausbildung in diesem Herbst mit der
zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, am Mittwoch
zu einer Feierstunde ins Ministerium eingeladen. Keding sagte, sie freue sich,
dass die Einladung erneut auf so große Resonanz gestoßen sei.
Die
Prüfungsergebnisse belegten die hohe Qualität der juristischen Ausbildung in
Sachsen-Anhalt, sagte Keding. Sie verband dies mit einem Dank an das für die
Ausbildung verantwortliche Oberlandesgericht, an die Rechtsanwaltskammer und an
die Notarkammer, die insbesondere die anwaltlichen Referendararbeitsgemeinschaften
unterstützen.
Die
Ministerin kündigte zudem eine Reihe von Maßnahmen wie die Einrichtung
weiterer Arbeitsgemeinschaften für eine noch bessere Examensvorbereitung, die
weitere Intensivierung des kautelarjuristischen Unterrichts durch Notarinnen
und Notare und eine ergänzende Vermittlung von juristischen Schlüsselqualifikationen
wie Rhetorikunterricht an, mit denen die Qualität des Vorbereitungsdienstes
weiter erhöht und deren Ablegung in Sachsen-Anhalt noch attraktiver gemacht
werden soll. Die Justizministerin stellte ferner die Ablegung der schriftlichen
Prüfungen ab April 2019 in elektronischer Form in Aussicht. Keding: ?Hier wird
Sachsen-Anhalt bundesweit Vorreiter in den juristischen Prüfungen sein.?
Insgesamt
waren 34 junge Männer und Frauen zu den schriftlichen Prüfungen angetreten. Die
Prädikatsquote (Noten vollbefriedigend und besser) lag bei knapp 15 % und war
damit so hoch wie seit 2013 nicht mehr. Und jeder Zweite erreichte immerhin die
Note ?befriedigend?. Auch dies sei ein neuer ?Landesrekord?, so Keding. Einige
dieser Nachwuchsjuristen hätten die Chance, in Kürze als Richterinnen und
Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie als Notarassessorinnen oder
Notarassessoren in den Landesdienst eingestellt zu werden.
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