Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Keding begrüßt Gesetz zur Musterfeststellungsklage
06.07.2018, Magdeburg – 24
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg/Berlin
(MJ).
Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding hat das von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Musterfeststellungsklage begrüßt. Sie
sprach am Freitag im Bundesrat in Berlin von einem guten Angebot an die
Verbraucher. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den Dieselskandal
und die drohende Verjährung von Ansprüchen zum Ende des Jahres. ?Mit der
Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes beschreitet das deutsche
Zivilprozessrecht einen neuen Weg, der es vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern
erheblich erleichtern wird, ihr Recht einzufordern?, sagte die Ministerin.
Verbraucher
sollen künftig Schadensersatzansprüche einfacher geltend machen können. Es ist
ein im Prinzip zweistufiges Verfahren: Zuerst klagt ein Verbraucherverband, um
grundlegende und fallübergreifende Sach- und Rechtsfragen zu klären. Gibt das
Gericht der Klage statt, muss der Verbraucher in einem zweiten Schritt seine
Ansprüche individuell einklagen. In diesem Fall ist das Gericht aber an das
Urteil im Musterklageverfahren gebunden, was für den Verbraucher einen klaren
Zugewinn an Rechtssicherheit bedeutet.
Keding
sagte, der Gesetzgeber berücksichtige mit diesem Verfahren die unterschiedlichen
Interessenlagen der Verbraucher. Einige würden ihr Fahrzeug vielleicht gerne
zurückgeben, andere strebten einen Wertausgleich an. Es sei äußerst schwierig,
in Sammelprozessen abschließend über einzelne Ansprüche zu entscheiden. Daher
sei das im vorliegenden Gesetz gewählte zweistufige Verfahren vernünftig.
?Wichtig
ist auch, dass die Bundesregierung auf die Länder gehört hat, die im Bundesrat
gefordert hatten, die Musterfeststellungsklage erstinstanzlich nicht bei den
Landgerichten, sondern bei den Oberlandesgerichten anzusiedeln. Das ist der
beste Weg, um jahrelange Prozesse zu verhindern.?
Das
Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit Besitzer von Dieselfahrzeugen
des VW-Konzerns noch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zum Jahresende
Ansprüche erheben können.
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