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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Keding begrüßt Gesetz zur Musterfeststellungsklage

06.07.2018, Magdeburg – 24

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

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Magdeburg/Berlin

(MJ).

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding hat das von der

Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Musterfeststellungsklage begrüßt. Sie

sprach am Freitag im Bundesrat in Berlin von einem guten Angebot an die

Verbraucher. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den Dieselskandal

und die drohende Verjährung von Ansprüchen zum Ende des Jahres. ?Mit der

Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes beschreitet das deutsche

Zivilprozessrecht einen neuen Weg, der es vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern

erheblich erleichtern wird, ihr Recht einzufordern?, sagte die Ministerin.

 

 

 

Verbraucher

sollen künftig Schadensersatzansprüche einfacher geltend machen können. Es ist

ein im Prinzip zweistufiges Verfahren: Zuerst klagt ein Verbraucherverband, um

grundlegende und fallübergreifende Sach- und Rechtsfragen zu klären. Gibt das

Gericht der Klage statt, muss der Verbraucher in einem zweiten Schritt seine

Ansprüche individuell einklagen. In diesem Fall ist das Gericht aber an das

Urteil im Musterklageverfahren gebunden, was für den Verbraucher einen klaren

Zugewinn an Rechtssicherheit bedeutet. 

 

 

 

Keding

sagte, der Gesetzgeber berücksichtige mit diesem Verfahren die unterschiedlichen

Interessenlagen der Verbraucher. Einige würden ihr Fahrzeug vielleicht gerne

zurückgeben, andere strebten einen Wertausgleich an. Es sei äußerst schwierig,

in Sammelprozessen abschließend über einzelne Ansprüche zu entscheiden. Daher

sei das im vorliegenden Gesetz gewählte zweistufige Verfahren vernünftig.

 

 

 

?Wichtig

ist auch, dass die Bundesregierung auf die Länder gehört hat, die im Bundesrat

gefordert hatten, die Musterfeststellungsklage erstinstanzlich nicht bei den

Landgerichten, sondern bei den Oberlandesgerichten anzusiedeln. Das ist der

beste Weg, um jahrelange Prozesse zu verhindern.?

 

 

 

Das

Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit Besitzer von Dieselfahrzeugen

des VW-Konzerns noch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zum Jahresende

Ansprüche erheben können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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