Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Keding: Generalstaatanwalt übernimmt Ermittlungsverfahren
07.12.2017, Magdeburg – 60
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg
(MJ).
Justizministerin Anne-Marie Keding hat heute im Rahmen ihres externen
Weisungsrechts die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg gebeten, das Ermittlungsverfahren
?Oury Jalloh? an sich zu ziehen. Maßgebend für ihre Entscheidung waren folgende
Gründe:
1. Die bislang zuständige Staatsanwaltschaft
Halle hat das Verfahren ?Oury Jalloh? am 12. Oktober 2017 eingestellt. Bis heute liegt noch keine
Begründung der Beschwerdeführerin gegen die Einstellung des Verfahrens durch
die Staatsanwaltschaft Halle vor. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft Halle gegenwärtig
gehindert, das Verfahren entweder durch eine Abhilfeentscheidung oder durch
Vorlage an die Generalstaatsanwaltschaft zu fördern.
2. Die tatsächliche und rechtliche
Einschätzung der Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh geführt haben,
differiert zwischen der Staatsanwaltschaft Halle und der Staatsanwaltschaft
Dessau-Roßlau. Um diesen Konflikt aufzulösen, hält es Frau Ministerin Keding
für erforderlich, durch die Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen
zu lassen, die nunmehr maßgeblich bestimmt sein wird durch eine eigenständige
und gegebenenfalls durch weitere Ermittlungen gestützte Bewertung der Geschehnisse
aus dem Jahr 2005 durch die Generalstaatsanwaltschaft selbst.
Des
Weiteren weist Frau Ministerin Keding die von der Fraktion DIE LINKEN erhobenen
Vorwürfe der Falschinformation entschieden zurück. Für den Vorwurf der
Vertuschung lassen sich keine Anhaltspunkte finden. Die LINKE behauptet in
ihrer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2017 ?Neu ist, dass ein Staatsanwalt
diese These (Anm.: gemeint ist Anzündung durch Dritte) aufgrund aktueller
Erkenntnisse für möglich hält.?
Das
ist falsch. Vielmehr hat Frau Ministerin Keding in einer öffentlichen Sitzung
des Rechtsausschusses in Anwesenheit zahlreicher Vertreter der Medien am 10.
November 2017 durch Generalstaatsanwalt Konrad die Einleitungsverfügung der
Staatsanwaltschaft Dessau vom April 2017 vortragen lassen. In dieser
Einleitungsverfügung hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Bittmann diese Hypothese
bereits aufgestellt. Generalstaatsanwalt Konrad hat ausgeführt: ?Deswegen hat
sich die Staatsanwaltschaft Dessau (Ergänzung: im April 2017) entschlossen zu
sagen: Wir bejahen einen Anfangsverdacht, stellen Hypothesen auf und sind jetzt
in der Lage diese Ergebnisse dem Generalbundesanwalt anzudienen, (?).? (Zitat
aus dem vorläufigen Protokoll)
Im
Zeitraum von April 2017 bis zur Einstellung des Verfahrens am 12. Oktober 2017
konnte die Öffentlichkeit nicht über den Ansatz der Dessauer Staatsanwaltschaft
informiert werden, ohne mögliche Ermittlungen zu gefährden.
Keding
sagt, es werde alles unternommen, was rechtsstaatlich möglich und geboten ist,
um die Umstände des Todes von Oury Jalloh aufzuklären.
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