Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Zehn Jahre Schülergremium im Harz - Keding: Ein Projekt mit Vorbildwirkung
19.10.2017, Magdeburg – 56
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Halberstadt
(MJ).
In Halberstadt wurde am Donnerstag mit einer Feierstunde das zehnjährige
Bestehen des Projektes ?Schülergremium? gefeiert. Justizministerin Anne-Marie
Keding bedankte sich bei allen Beteiligten, die geholfen hätten, dieses Projekt
so erfolgreich zu gestalten. In erster Linie richtete sich ihr Dank an die
bisher 64 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Harz, die sich zu
?Schülerrichtern? haben ausbilden lassen.
In den Schülergremien setzen sich dafür
ausgebildete Schülerinnen und Schüler mit Jugendlichen auseinander, die etwa Alltagsdelikte
wie Beleidigungen, Diebstähle, oder einfache Körperverletzungen begangen und
sich dazu bekannt haben. Die ?Schülerrichter? befinden anschließend über die
Sanktionen.
Keding sagte weiter: ?Es geht darum, den
beschuldigten Jugendlichen auf Augenhöhe Gleichaltriger klar zu machen, dass
sie mit diesem Verhalten auf dem Holzweg sind. Ich bin davon überzeugt, dass
dieser Ansatz funktioniert und dass er vorbildhaft zeigt, wie auch außerhalb
des Gerichtssaales erfolgreich auf jugendliche Straftäter eingewirkt werden
kann.
Das
Projekt wäre nicht möglich gewesen ohne die Mitarbeit der Staatsanwaltschaft
Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt. Den dortigen Kolleginnen und Kollegen, die
bereit waren, das Wagnis des Schülergremiums, das anfangs nicht unumstritten
war, mit zu tragen, gilt deshalb auch mein ausdrücklicher Dank.
Mein
Dank gilt, ohne dass ich irgendeinen der Vielen, die zum Gelingen dieses
Projekts beigetragen haben, vergessen möchte, auch Frau Zinke vom Antigewaltzentrum
Harz. Sie und Ihre Kollegen haben den Funken Ihrer Begeisterung für das Projekt
sichtlich auf die Schülerinnen und Schüler überspringen lassen. Unsere Treffen,
die wir mit Schülerinnen und Schülern hatten, haben mir gezeigt, wie
persönlichkeitsbildend die Beschäftigung mit den Aufgaben des Schülergremiums
auf die jungen Menschen gewirkt hat.?
Am
häufigsten haben die Schülerrichter Diebstahldelikte, Sachbeschädigung,
Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu verhandeln. Voraussetzung
für dieses Verfahren ist das Einverständnis des oder der Beschuldigten und der
Erziehungsberechtigten. Die Schülergremien sind an die staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen angebunden. Welche Fälle für Schülergremien geeignet sind,
entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft.
In
50 Unterrichtsstunden bekommen die Mitglieder der Schülergremien Wissen über
Kommunikation, Gruppenprozesse, Gesprächsführung, Straf- und Prozessstrafrecht
vermittelt. Zur Ausbildung gehören auch Exkursionen zum Polizeirevier und der
Besuch einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht. Die Schülerinnen und Schüler
kommen z.B. aus Quedlinburg, Halberstadt, Wernigerode, Stadt Oberharz am
Brocken und Ballenstedt. Dort besuchen sie Sekundarschulen oder Gymnasien.
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