Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Sozialer Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt: Präventionsarbeit seit über drei Jahrzehnten
11.09.2024, Magdeburg – 021/2024
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Anlässlich der Fachtagung „30 Jahre Sozialer Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt“ am 11. September 2024 in Magdeburg haben Staatsminister Rainer Robra und Justizministerin Franziska Weidinger die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt. Die ersten Bediensteten des Sozialen Dienstes der Justiz Sachsen-Anhalt haben ab 1991 ihre Arbeit aufgenommen, damals waren diese noch den Bezirksgerichten zugeordnet. Im Jahr 1994 wurde der Soziale Dienst der Justiz dann in der heutigen Struktur offiziell dem Justizministerium angegliedert, um u. a. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich und Opferhilfe zu bündeln. Als erster in dieser Form in Deutschland hat der Soziale Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt nach der Wende Pionierarbeit geleistet und bis heute Maßstäbe bei der Begleitung und Unterstützung von Opfern und Straftätern sowie in der Präventionsarbeit gesetzt. Das erfolgreiche Konzept des Sozialen Dienstes der Justiz Sachsen-Anhalt wurde von weiteren Bundesländern aufgegriffen.
Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, war damals Staatssekretär im Justizministerium und der Wegbereiter für die erfolgreiche Gründung des Sozialen Dienstes der Justiz: „Der Soziale Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt nimmt eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe wahr. Für die Betroffenen leistet er wichtige und langfristig wirkende Hilfestellungen. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihren sozialen Kompetenzen und mit ihrem großen Engagement zur Resozialisierung der von ihnen betreuten Menschen bei. Viele Probanden führen heute dank des Sozialen Dienstes der Justiz ein straffreies und eigenverantwortliches Leben. Dafür bin ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt sehr dankbar.“
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Der soziale Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt ist eine unverzichtbare Säule unserer Justiz. Die Entwicklung seit der Gründung ist eine Erfolgsgeschichte. Mit seiner Arbeit unterstützt der Soziale Dienst der Justiz die Betroffenen von Straftaten, zugleich fördert er die Resozialisierung von Straftätern. Damit trägt der Soziale Dienst der Justiz aktiv zur Sicherheit in unserer Gesellschaft bei. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz steht exemplarisch für eine Justiz, die sanktioniert, aber auch unterstützt und Perspektiven aufzeigt. Für ihr tägliches Engagement danke ich allen Bediensteten des Sozialen Dienstes der Justiz Sachsen-Anhalt und spreche meine besondere Anerkennung aus.“
An der Fachtagung in Magdeburg nahmen neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz u. a. Vertreterinnen und Vertreter von Netzwerkpartnern, freien Trägern, der Verwaltung, den Forensischen Ambulanzen, den Justizvollzugseinrichtungen, Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Generalstaatsanwaltschaft sowie aus der Politik teil. Es wurden dabei die Herausforderungen der Arbeit im Sozialen Dienst der Justiz sowohl aus juristischer als auch aus psychologisch-systemischer Perspektive diskutiert.
Der Soziale Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt, der im Rahmen der ambulanten Strafrechtspflege tätig ist, hat aktuell 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind 114 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. In deren Fokus steht täglich die Arbeit mit Betroffenen von Straftaten im Rahmen der Opferberatung, der Täter-Opfer-Beratung, der psychosozialen Prozessbegleitung sowie der Zeugenbetreuung. Zudem werden Täterinnen und Täter bei der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht sowie der Gerichtshilfe betreut. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch gezielte soziale Hilfen, die Vermittlung von Arbeit und die Förderung von Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung. Durch seine Arbeit trägt der Soziale Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt zur Reduzierung der Rückfallquote bei. Darüber hinaus ist er für die Durchführung und Überwachung von gemeinnütziger Arbeit verantwortlich.
In Sachsen-Anhalt hat der Soziale Dienst der Justiz zehn Dienststellen (Haupt- und Nebenstellen) in Dessau-Roßlau, Lutherstadt Wittenberg, Halle (Saale), Halberstadt, Magdeburg, Staßfurt, Naumburg (Saale), Merseburg, Sangerhausen und Stendal.
Weitere Informationen zum Sozialen Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt: www.justiz.sachsen-anhalt.de/sozialer-dienst
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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