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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Keding begrüßt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

27.11.2020, Magdeburg – 027/2020

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Berlin. Justizministerin Anne-Marie Keding hat den heute im Bundesrat behandelten Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder begrüßt. Sie erklärte am Freitag zu Protokoll, der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Baustein im Bestreben des Staates, die ungestörte Entwicklung und das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern zu sichern.

Der Gesetzentwurf verschärfe mit Augenmaß bestehende Strafrechtsnormen zum Schutz der körperlichen und seelischen Integrität von Kindern. Dies gelte insbesondere für den sexuellen Missbrauch von Kindern. Diese Straftat würde nun als das behandelt, was sie sei: ein Verbrechen.

Das durch die voranschreitende Digitalisierung entstehende Gefährdungspotential für Kinder sei erheblich und verpflichte den Gesetzgeber jetzt und sofort, klare Stoppschilder aufzustellen. Konsequenterweise sollen deshalb nun auch die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften künftig mit bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Besitz solle mit bis zu fünf Jahren geahndet werden. Von diesen Neuregelungen gehe eine klare Botschaft an alle potentiellen Täter aus.

Der Gesetzesentwurf ermögliche es, gemäß der Schwere der Tat nun leichter online zu durchsuchen, die Telekommunikation und auch den Wohnraum der Tatverdächtigen akustisch zu überwachen. Nicht zuletzt wäre auch eine rechtskonforme Regelung der Vorratsdatenspeicherung ein taugliches Mittel, um die Anonymität im Internet zu beenden und abschreckende Wirkungen zu erzielen.Die im Gesetzesentwurf beabsichtigte begriffliche Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ verfolge das grundsätzlich lobenswerte Ziel, das Unrecht dieser Taten deutlicher zu umschreiben. Allerdings sollten Änderungen etablierter strafrechtsdogmatischer Begrifflichkeiten wie „Gewalt“ und „Missbrauch“, wohl erwogen werden, um zu verhindern, dass in guter Absicht vorgenommene Umbenennungen zu ungewollten Folgen, insbesondere im Bereich der Normenklarheit, führen könnten.

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