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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Es gilt das gesprochene Wort!
Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Herausforderungen für die Justiz in Sachsen-Anhalt - Zuverlässig, Zeitgemäß, Zugewandt

31.01.2019, Magdeburg – 1

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Sehr

geehrte Frau Präsidentin,

 

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,die Justiz ist eine der drei Säulen des

Rechtsstaates. Während dem Landtag die erste Gewalt und der Landesregierung und

den Landesbehörden die zweite Gewalt anvertraut ist, verkörpern die Gerichte

die dritte Gewalt. Dabei werden sie von den Staatsanwaltschaften, den

Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten der Justiz flankiert.Die Justiz entscheidet über Rechtsstreitigkeiten

der Bürgerinnen und Bürger untereinander, aber auch mit staatlichen Behörden.

Dabei legt sie die Bundes- und Landesgesetze verbindlich aus und kontrolliert

zugleich die beiden anderen Staatsgewalten.Was ich hier in zwei Sätzen beschreibe, ist

ein Grundpfeiler unseres demokratischen Systems. Diesen gilt es in den

kommenden Jahren so stabil zu machen, dass er den großen Herausforderungen

standhält, vor denen die Justiz dann steht. Unter den Schlagworten

?Zuverlässig, Zeitgemäß und Zugewandt? möchte ich Ihnen zu diesen

Herausforderungen und den Strategien der Landesregierung berichten. Im Ergebnis

wollen wir in Sachsen-Anhalt eine Justiz, die ihre vielfältigen und

verantwortungsvollen Aufgaben zuverlässig erledigt, die sich dabei zeitgemäßer

Arbeitsmittel und -methoden bedient und die den Bürgerinnen und Bürgern

zugewandt gegenüber tritt. Um diese drei großen Ziele zu erreichen, müssen wir

jetzt eine Vielzahl von Weichen stellen.I.

Die Personalsituation verbessern!Meine Damen und Herren,das Schlagwort ?Zuverlässig? dient als

Überschrift für die Personalsituation in der Justiz. Ohne eine hinreichende

Personalausstattung werden die Justizbehörden in den kommenden Jahren nicht

zuverlässig arbeiten können. Um auch in Zukunft ein hohes Maß an Qualität zu

wahren, bedarf es großer personeller Anstrengungen.Dabei spielen drei Gesichtspunkte eine

wesentliche Rolle. Zum Ersten muss der Haushalt ausreichend Stellen vorhalten,

um die erforderlichen Einstellungen realisieren zu können. Zum Zweiten muss die

Justiz so attraktiv sein, dass diese Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und

Bewerbern besetzt werden können. Und zum Dritten müssen wir  den bestehenden Personalkörper

weiterentwickeln.Die Ausgangslage ist ? und so formuliere ich

es ganz bewusst ? erschreckend. Bis zum Jahr 2030 scheiden rund 55 Prozent der

Bediensteten aus Altersgründen aus. An manchen Gerichten wird dann keiner der

heute tätigen Richter mehr im Amt sein. Verschärft wird diese Situation durch

die hohe Zahl von Asyl-Verfahren, die seit 2015 eingegangen sind, und auch

durch die Masse an SGB-II-Verfahren, die damals wegen hoher Eingangszahlen

nicht abgebaut werden konnten und heute neben den

aktuellen Eingängen nur schwer reduziert werden können. Auch Staatsanwaltschaften

und Strafgerichte sind erheblich belastet, wenn sie angesichts neuer Formen von

Kriminalität für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Eine zügige Verfahrensbearbeitung

ist dabei ganz entscheidend, um positiv auf das Verhalten der Täter

einzuwirken. In unserem Land gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern uns

schützt die Stärke des Rechts ? und dafür brauchen wir starke Staatsanwaltschaften

und starke Gerichte!Meine Damen und Herren,eine solch dramatische Ausgangslage erfordert

eine ebenso entschlossene Antwort.Und diese Antwort haben wir ? haben Sie ? mit

dem Feinkonzept zur Personalstrategie in der Justiz gegeben. Dem Feinkonzept

liegt eine Personalbedarfsprognose bis zum Jahr 2030 zugrunde. Es beschreibt

die erforderlichen Einstellungen unter Berücksichtigung der regulär zu

erwartenden Pensionierungen sowie der Bevölkerungs- und Geschäftsentwicklung.

Anhand der Zahlen ist noch einmal deutlich zutage getreten, dass es Jahre mit

vielen und Jahre mit wenigen Altersabgängen geben wird. Man könnte nun ? was

lange nicht möglich war! ? jeden einzelnen Altersabgang durch Neubesetzung der

freiwerdenden Stelle ausgleichen. Jedoch käme es dann in Jahren mit vielen

Altersabgängen zu regelrechten Masseneinstellungen, wie wir sie Anfang der

1990er Jahre erlebt haben. Das ergibt wenig Sinn. Besser ist es, die Gesamtzahl

der bis zum Jahr 2030 erforderlichen Einstellungen gleichmäßig auf die

einzelnen Jahre zu verteilen. Für diese Vorgehensweise sprechen drei gewichtige

Gründe:Erstens: Wir wollen den

Altersklassenaufbau in der Justiz verbessern. Einstellungs- und

Pensionierungswellen wollen wir glätten.Zweitens: Wir wollen einen

Wissenstransfer ermöglichen. Erfahrene Bedienstete sollen ihr Wissen

rechtzeitig an die nächste Generation weitergeben können.Und Drittens:

Wir wollen Einstellungskapazitäten ausschöpfen. Derzeit sind noch ausreichend

geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese

dürfen wir uns nicht abwerben lassen.Meine Damen und Herren Abgeordnete,im Juni 2018 haben Sie das Feinkonzept

mehrheitlich gebilligt und in der Folge dem Haushalt 2019 zugrunde gelegt. ?

Jetzt geht es an die Umsetzung! Dazu gleichen wir nicht nur die Altersabgänge

aus, sondern stellen bis zu 50 zusätzliche Richterinnen und Richter ein,

übernehmen alle Anwärterinnen und Anwärter und wollen außerdem 30 dringend

benötigte Bedienstete vor allem für den IT-Bereich an Bord holen.Darüber hinaus haben wir innerhalb der

Landesregierung abgestimmt, dass das Feinkonzept fortgeschrieben und in dem

bevorstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2020 und 2021

erneut herangezogen wird, um die dringend benötigten Stellen auf fundierter

personalwirtschaftlicher Datengrundlage einzuplanen. Im Zuge der Fortschreibung

haben wir bereits die Bedarfsprognose für die Gerichte und Staatsanwaltschaften

aktualisiert. Ferner werden wir den Personalkörper mit Stand zum 1. Januar

2019 berücksichtigen. Meine Damen und Herren,damit haben wir ? gerade noch rechtzeitig ?

den richtigen Weg eingeschlagen, um auf Dauer ausreichend Stellen vorzuhalten.

Diese gilt es nun in allen Bereichen mit qualifizierten und motivierten

Nachwuchskräften zu besetzen.Ich habe es eingangs bereits erwähnt: Es wird

Gerichte geben, die ihr Richterkollegium bis zum Jahr 2030 aus Altergründen

vollständig austauschen müssen. Entscheidend ist es also, dass wir Volljuristen

für den Richterdienst gewinnen ? und genauso für die Staatsanwaltschaften,

Notariate und Rechtsanwaltskanzleien, aber auch für die gesamte Landes- und

Kommunalverwaltung, in der wir gleichermaßen hoch qualifizierte Volljuristen

brauchen.Um dies zu erreichen,  wollen wir die Absolventen der

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg intensiv ansprechen und ihnen

anbieten, ihr Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt abzuleisten. Denn wer das

Referendariat in unserem Land durchläuft, ist auch zum überwiegenden Teil

bereit, sich in beruflicher Hinsicht dauerhaft in Mitteldeutschland zu binden.Meine Damen und Herren,und deshalb soll das Referendariat

attraktiver werden. Dazu ergreifen wir eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die

Ausbildungsqualität erhöhen. Erwähnt seien die Einrichtung zusätzlicher

verpflichtender Arbeitsgemeinschaften und freiwilliger Rhetorik- und

Kommunikationskurse. Ferner sorgen wir dafür, dass in den Prüfungskommissionen

mehr Frauen zum Einsatz kommen.Einen Punkt möchte ich besonders hervorheben:

Schon ab diesem Jahr werden wir unseren Referendarinnen und Referendaren als

erstes Bundesland die Möglichkeit eröffnen, ihre schriftlichen Prüfungen im

zweiten juristischen Staatsexamen nicht mehr handschriftlich, sondern am Laptop

anzufertigen. Damit setzen wir einen echten Meilenstein, der schon heute

Aufmerksamkeit nicht nur in den Medien, sondern auch bei den eigentlichen

Adressaten, den Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaften  erfahren hat. Dies alles ist dank der

bemerkenswert guten Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg möglich geworden. Als nächsten Schritt planen wir,

elektronische Klausuren  auch im

Referendarsexamen  zu ermöglichen.Auf diese Weise passen wir Ausbildung und

Prüfung an die moderne Berufswirklichkeit von Volljuristen an ? von zukünftigen

Richtern, Staatsanwälten und Notaren, von Rechtsanwälten sowie

Verwaltungsjuristen in den Landes- und Kommunalbehörden.Meine Damen und Herren,aber auch in anderen Berufsgruppen müssen wir

qualifizierten und motivierten Nachwuchs für Sachsen-Anhalt gewinnen. Bei der

Ausbildung von Amtsanwälten, Rechtspflegern und Justizsekretären für die

Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen wir grundsätzlich auf

länderübergreifende Kooperation: Amtsanwälte und Bedienstete des Allgemeinen

Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bilden wir an der Fachhochschule für

Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel aus,

Rechtspfleger an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin,

Justizsekretäre im Sächsischen Ausbildungszentrum in Bobritzsch und Gerichtsvollzieher

an der Bayrischen Justizakademie in Pegnitz. Nur die Wachtmeister und die

Bediensteten für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst haben wir bisher ausschließlich

im Land ausgebildet.Gegenwärtig zeigt sich jedoch in allen

Ländern ein zunehmender Bedarf an Ausbildungsplätzen. Aus diesem Grund haben

wir uns im Dezember vergangenen Jahres entschieden, die Ausbildung für

Justizsekretäre wieder landeseigen durch das Oberlandesgericht Naumburg

durchführen zu lassen. Schon am 1. September 2019 wird an den Justizzentren in

Halle und Magdeburg je eine Klasse von Anwärterinnen und Anwärtern ihre

Ausbildung beginnen. Den Lehrkräftebedarf können wir weitestgehend aus dem

eigenen Geschäftsbereich decken.Meine Damen und Herren,große Herausforderungen stellen sich auch bei

der Nachwuchsgewinnung im Justizvollzug. Die Arbeit im Allgemeinen

Vollzugsdienst AVD ist durchaus attraktiv. Die Bediensteten sind längst keine

Schließer oder Wärter mehr, sondern vielseitige soziale Akteure. Um dieses

Aufgabenprofil besser zu vermitteln, haben wir im Jahr 2018 eine Kampagne zur

Nachwuchsgewinnung gestartet. Im Rahmen dieser Kampagne setzen wir verstärkt

auf soziale Netzwerke, aber auch auf Plakate und Flyer, mit denen wir die

einschlägigen Berufsbilder in einem frischen und authentischen Design

präsentieren. Außerdem sind wir auf diversen Berufsfindungsmessen vertreten, wo

wir junge Menschen unmittelbar in der Phase ihrer Berufsorientierung ansprechen

können. Aufgrund ihres Erfolges wird die Kampagne auch im Jahr 2019

fortgesetzt.Meine Damen und Herren,klar ist aber auch, dass es nicht ausreicht,

durch attraktive Werbung auf sich aufmerksam zu machen. Entscheidend sind

attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Um die Werbekampagne mit

handfesten Argumenten zu untermauern, wollen wir im Allgemeinen Vollzugsdienst

Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 30 % über den Grundbezügen auszahlen.

Gerade für berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber, die an ein höheres

Lohnniveau gewöhnt sind und vielleicht schon familiäre Verantwortung tragen,

ergibt sich daraus ein wichtiger Anreiz.Meine Damen und Herren,wie Sie sehen, tun wir viel, um die bereitstehenden

Stellen mit qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs zu besetzen. Doch nicht

nur auf die Gewinnung neuer Bediensteter haben wir unser Augenmerk gelegt. Auch

den bestehenden Personalkörper haben wir weiterentwickelt. Seit Beginn der

aktuellen Legislaturperiode konnten wir nach Jahren der Vakanz eine ganze Reihe

von Führungspositionen besetzen. Im Amt begrüßen durfte ich -       

Herrn

Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Wegehaupt,-       

Frau

Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Thies und-       

Herrn

Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Becker, weiterhin-       

Herrn

Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Braun,-       

Herrn

Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Hesse,-       

Frau

Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Schmidt,-       

Frau

Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Dr. König sowie-       

Frau

Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt als ständige Stellvertreterin des

Generalstaatsanwalts.Sie merken es bereits am Umfang meiner

Aufzählung: Wir haben begonnen, einen regelrechten Beförderungsstau aufzulösen

und werden damit selbstverständlich weitermachen. Und am Rande sei bemerkt:

pari/pari ? das nenne ich geschlechtergerechte Personalentwicklung!II.

Die Justiz für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte

rüsten!Meine Damen und Herren,der Begriff ?Zeitgemäß? soll für die

sachliche Ausstattung der dritten Staatsgewalt stehen. Derzeit bereitet sich

die Justiz auf einen der größten Umbrüche ihrer Geschichte vor: die

Digitalisierung. Dabei spielen sowohl die Kommunikation zwischen den Akteuren ?

der elektronische Rechtsverkehr ? als auch die Arbeitsweise der einzelnen

Akteure ? die elektronische Aktenführung ? eine wesentliche Rolle. Nicht

zuletzt bedarf es auch moderner baulicher Anlagen.Mit dem Bundesgesetz zur Einführung der

elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen

Rechtsverkehrs wurde im Jahr 2017 verbindlich normiert, dass die

Verfahrensakten bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften zum 1. Januar

2026 elektronisch geführt werden müssen. Wir haben zum 1. Januar 2018

erfolgreich den ersten Schritt getan und mit Hilfe des elektronischen Gerichts-

und Verwaltungspostfachs EGVP die Empfangsbereitschaft aller 43 Gerichte

und 5 Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt hergestellt. Dazu haben

wir an allen Dienststellen besondere Arbeitsplätze für die zentrale Annahme

elektronischer Posteingänge eingerichtet. Das Aufkommen blieb jedoch weit

hinter den Erwartungen zurück ? nicht zuletzt wegen der vorübergehenden

Abschaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von Januar bis

September 2018. Aus diesem Rückschlag ergibt sich nun sogar der positive

Effekt, dass die neu geschaffenen Organisationsstrukturen unter

Echtbedingungen, aber ohne zeitlichen Druck auf ihre Praktikabilität geprüft

und bedarfsgerecht angepasst werden können.Meine Damen und Herren,um auch die weiteren gesetzlichen

Verpflichtungen zu erfüllen, werden wir im nächsten Schritt die grundlegenden

konzeptionellen Arbeiten abschließen. Parallel dazu unternehmen wir schon heute

erste Tests zur Pilotierung der elektronischen Akte in der Fachgerichtsbarkeit.Im Ergebnis sollen die Arbeitsabläufe

komplett vom Papier auf den Computer verlagert werden. Dazu sind umfangreiche

Softwareprogramme zu entwickeln und einzuführen. Sachsen-Anhalt kooperiert auch

an dieser Stelle eng mit den anderen Ländern. So fiel im September 2017 nach

mehreren Jahren der Entwicklung in einzelnen Länderverbünden der Startschuss

für die Entwicklung  eines bundeseinheitlichen

Fachverfahrens für die Justiz.Allerdings ist dieses Projekt so ambitioniert

und aufwändig, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis alle

Verfahrensbereiche mit der neuen Software arbeiten können. Sachsen-Anhalt ist

bei der Entwicklung des neuen Fachverfahrens nicht nur in den Arbeitsgruppen

vertreten, sondern steuert außerdem ein durch unsere Landesbediensteten

entwickeltes Saalmanagement bei, das in das neue Fachverfahren integriert und

somit bundesweit zum Einsatz kommen wird.Meine Damen und Herren,die Fortschritte im Bereich der

elektronischen Akte hängen neben der aktiven Mitwirkung aller

Justizbediensteten an der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsweisen

zunächst  ganz wesentlich von der

Anbindung an das neue Landesdatennetz ITN-XT ab. Wir warten alle dringend

darauf ? und ich freue mich sehr, dass mit Beginn der Legislatur die

notwendigen Verträge für das neue Landesdatennetz unterzeichnet werden konnten.

Das Ministerium der Finanzen hat weiter die Migration aller Dienststellen der

Justiz bis zum Ende dieses Jahres zugesichert. Wenn diese Hürde genommen ist,

steht der Weg für die Implementierung neuer Hard- und Software offen, aber auch

für die Einführung und Stärkung moderner Tele- und Heimarbeitsplätze.III.

Den Justizvollzug sicher und modern gestalten!Meine Damen und Herren,einen weiteren Schwerpunkt der sachlichen

Ausstattung bildet der Justizvollzug. Das Sicherheits- und Sühnebedürfnis der

Gesellschaft ist mit der bestmöglichen Resozialisierung der Inhaftierten in

Einklang zu bringen. Insbesondere gilt es, alle Inhaftierten ab dem Jahr 2025

in einer Einzelzelle unterzubringen, so wie es der Landtag schon im Jahre 2015

beschlossen hat. Um diesen Auftrag so effizient wie möglich zu erledigen, haben

die Koalitionspartner vereinbart, die Vollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt zu

konzentrieren.In diesem Prozess sind wir schon weit

vorangeschritten. Derzeit verfügt unser Land über vier Anstalten in Burg,

Halle, Raßnitz und Volkstedt mit insgesamt sieben Liegenschaften.Damit sind wir aber noch nicht am Ziel. Wir

wollen eine Vollzugslandschaft mit nur noch drei Anstalten und insgesamt 1.650

Haftplätzen schaffen. Die Justizvollzugsanstalt Halle am Standort

Wilhelm-Busch-Straße wird deshalb erweitert. Gleichzeitig werden die

sanierungsbedürftige Anstalt in Volkstedt und der ?Rote Ochse? in Halle geschlossen.Zur Umsetzung des Neubaus arbeiten wir eng

mit dem Ministerium der Finanzen und dem Landesbetrieb Bau- und

Liegenschaftsmanagement zusammen und bereiten das Verfahren zur Ausschreibung

eines Totalunternehmers vor. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Ausschreibung

in diesem Jahr beginnen und damit den Bau der neuen Anstalt endgültig auf den

Weg bringen können. Insoweit bin ich auch Ihnen, verehrte Abgeordnete, äußerst

dankbar für Ihre breite Unterstützung und bitte schon jetzt um die weitere

konstruktive Begleitung dieses wichtigen Projektes.Meine Damen und Herren,neben den strukturellen Veränderungen liegen

im Justizvollzug auch zwei Gesetzgebungsverfahren vor uns.Nach Verabschiedung des

Justizvollzugsgesetzbuches, welches seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist,

wollen wir mit einem landeseigenen Jugendarrestvollzugsgesetz nun auch die

Durchführung des Arrests gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden auf eine

gesetzliche Grundlage stellen und auf diese Weise dazu beitragen, junge Menschen

von erneutem Fehlverhalten abzubringen. Daneben wollen wir die Vorgaben des

europäischen Datenschutzes auch im Justizvollzug einheitlich kodifizieren. Die

beiden Gesetzesentwürfe hat das Kabinett in der vorletzten Woche beschlossen.

Es freut mich, dass sie schon in dieser Sitzungsperiode beraten werden können.Meine Damen und Herren,ein wichtiger Schritt der Resozialisierung

ist die Entlassung der Gefangenen in Freiheit. Um diesen Schritt enger zu

begleiten, haben wir das sogenannte Übergangsmanagement ausgebaut. Dazu haben

wir eine behördenübergreifende Kooperationsvereinbarung zur beruflichen

Eingliederung von Strafgefangenen geschlossen, an der sowohl die Straffälligen-

und Bewährungshilfe als auch kommunale Träger und Arbeitsagenturen beteiligt

sind. Auf diese Weise schaffen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen zur

beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Gefangenen in ihren neuen

Alltag. Diese Kooperation wollen wir nun verstetigen und gegebenenfalls noch

weiter ausbauen.IV.

Rechtsschutz und Beratung stärken!Meine Damen und Herren,mit den eben erwähnten Themen habe ich

bereits das dritte Schlagwort meiner Regierungserklärung aufgegriffen:

?Zugewandt!? Damit sind alle diejenigen Projekte des Ministeriums für Justiz

und Gleichstellung gemeint, welche die Verankerung der Justiz und des

Rechtsstaates in unserer Gesellschaft stärken.Das Fundament unseres gesellschaftlichen

Zusammenlebens bilden die Grundrechte, die Freiheit und Gleichheit aller

Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Freiheit heißt dabei auch Freiheit von

Diskriminierung. Weil wir uns ganz ausdrücklich zu diesem Gedanken bekennen,

wollen  wir die Landesverfassung um ein

Verbot von jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen.

Derzeit befinden wir uns in einer intensiven Ressortabstimmung, um Ihnen in den

kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen zu können.Die Grundrechte zu stärken, heißt aber auch,

sie besser durchsetzbar zu machen. Bereits zum 1. Januar 2019 haben wir ein

wichtiges Koalitionsvorhaben umgesetzt und die Kompetenzen des

Landesverfassungsgerichts um die so genannte Urteilsverfassungsbeschwerde

erweitert. Damit können Bürgerinnen und Bürger künftig nicht nur in Karlsruhe,

sondern auch vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau geltend machen,

durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung in ihren landesrechtlich

verbürgten Grundrechten verletzt zu sein. Der erweiterte Grundrechtsschutz

leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag, um das Bewusstsein der

Bürgerinnen und Bürger für die Landesverfassung zu stärken.Meine Damen und Herren,freilich stellt die Verfassungsbeschwerde ein

Instrument dar, welches nur in Ausnahmefällen als Korrektiv zum Zuge kommt.

Genauso wichtig ist es, dass auch alle anderen Gerichtsbarkeiten den

Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz gewähren können. Dazu benötigen

wir moderne Prozessordnungen, die eine ebenso zügige wie gründliche Bearbeitung

von Verfahren miteinander in Einklang bringen.Das ist keine leichte Aufgabe, denn unsere

Prozessordnungen blicken teilweise auf eine 140-jährige Geschichte zurück und

haben sich währenddessen beständig weiterentwickelt. Unter diesen Umständen

sollten wir Schnellschüsse vermeiden und Reformen harmonisch in die Gesamtstrukturen

einfügen. Nicht jeder

Gesetzesentwurf, der eine praxistaugliche Ausgestaltung zum Ziel hat, enthält

auch geeignete Regelungen. So ist es im vergangenen Jahr gelungen, im Bundesrat

gemeinsam mit einigen anderen Ländern den recht umständlichen Entwurf eines

Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des

Strafverfahrens so anzupassen, dass er seinem Namen gerecht wird.Meine Damen und Herren,trotz aller Bemühungen gestaltet sich die

Anwendung des geltenden Rechts mitunter komplex. Zu den schutzbedürftigen

Adressaten unserer Rechtsordnung gehören die Opfer von Straftaten. Daher haben

wir als Justizressort die Federführung in der Interministeriellen Arbeitsgruppe

zur Einführung eines Landesopferschutzbeauftragten übernommen. Die Arbeitsgruppe

wird dem Kabinett vorschlagen, den Beauftragten als Ansprechpartner, Vermittler

und Sprachrohr für die Opfer und deren Angehörige bei Terrorismus und auf

Straftaten beruhenden Großschadenslagen auszugestalten. Im Ergebnis sollen den

betroffenen Personen nach den entsprechenden Ereignissen der Beauftragte und

eine Zentrale Anlaufstelle zur Seite stehen.Gleichzeitig wollen wir für die Opfer von

Straftaten einen Fonds  auflegen, der bestehende

Hilfen ergänzen soll. Zu diesem Zweck diskutieren wir gegenwärtig die Gründung

einer öffentlich-rechtlichen Opferhilfestiftung.Ein drittes Element der Opferhilfe wird die

Verbesserung der vertraulichen Spurensicherung sein. Wer Opfer eines

Sexualdelikts geworden ist, aber nicht die Kraft hat, sich unmittelbar an die

Polizei zu wenden, dem soll vertrauliche Hilfe angeboten werden. Es geht darum,

die Tatspuren zu sichern, um sie für ein mögliches Strafverfahren als

Beweismittel bereitzuhalten. Derzeit prüfen wir, wie die Spurensicherung in

unserem Land am besten flächendeckend umgesetzt werden kann.Bereits erfolgreich etabliert haben wir die

psychosoziale Prozessbegleitung, mit der geschädigte Zeuginnen und Zeugen im

Strafverfahren eine individuelle Unterstützung erhalten. In Sachsen-Anhalt sind

10 Prozessbegleiterinnen tätig, davon sind sechs Beschäftigte des Sozialen

Dienstes der Justiz. Meine Damen und Herren,nicht nur im Umgang mit Opfern von

Straftaten, sondern in allen rechtlichen Angelegenheiten gehört es zu den

vornehmsten Aufgaben der Justiz, Rechtsfrieden zu stiften. Dazu gehört es, dass

man im Gespräch miteinander bleibt und bestenfalls eine Einigung erzielt. Schon

früh hat sich Sachsen-Anhalt mit einem Modellprojekt für die Förderung der

Mediation geöffnet. Diese vorausschauende Vorgehensweise kommt uns nun zugute,

denn heute steht uns mit 105 ausgebildeten Richterinnen und Richtern eine

Vielzahl von hochqualifizierten Mediatoren zur Verfügung. Diesen hohen Standard

werden wir auch zukünftig beibehalten.Ebenso wichtig für die Herstellung von Rechtsfrieden

ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen der Justiz.

Um das ehrenamtliche Engagement von Schiedspersonen, Schöffen, Handels-,

Landwirtschafts- und sonstigen ehrenamtlichen Richtern, aber auch in

Gefangenenbeiräten und Bewährungshilfevereinen zu würdigen, haben wir im

vergangenen Jahr am Landgericht Halle eine zentrale Festveranstaltung

durchgeführt. Außerdem werden wir in diesem Jahr erneut dezentrale

Veranstaltungen fördern, um unsere Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement

zum Ausdruck zu bringen.Meine Damen und Herren,zuverlässig, zeitgemäß und zugewandt! Unter

diesen drei Begriffen habe ich Ihnen die wichtigsten personellen, sachlichen

und inhaltlichen Herausforderungen für die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

vorgestellt. Zugleich habe ich Ihnen aufgezeigt, wie die Landesregierung diesen

Herausforderungen begegnet.Bei der Umsetzung der angestoßenen Vorhaben

setze ich auf Ihre Unterstützung! Und bedanke mich schon im Voraus dafür,

genauso wie für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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