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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Sicherheit im Justizvollzug: Sachsen-Anhalts Spezial-Einsatzgruppe erstmals zum gemeinsamen Einsatz in Niedersachsen

31.05.2000, Magdeburg – 35

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 35/00

 

Magdeburg, den 31. Mai 2000

 

 

Sicherheit im Justizvollzug: Sachsen-Anhalts Spezial-Einsatzgruppe erstmals zum gemeinsamen Einsatz in Niedersachsen

 

 

Magdeburg/Braunschweig. (MJ) Die Bediensteten des "Besonderen Sicherheits- und Revisionsdienstes" des Landes Sachsen-Anhalt haben zum ersten Mal an einem Einsatz in Niedersachsen teilgenommen. Gemeinsam mit den Mitgliedern des "Besonderen Sicherheitsdienstes" des Landes Niedersachsen, der seit 20 Jahren besteht, haben sie die Untersuchungshaft-Abteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Braunschweig überprüft. Insgesamt waren 78 Personen an dem Einsatz beteiligt, 24 davon stammten aus Sachsen-Anhalt.

"Ziel derartiger gemeinsamer Einsätze ist ein möglichst umfassender Erfahrungsaustausch der Beamten, um die Sicherheit in den Vollzugsanstalten weiter verbessern zu können. Lernen die Bediensteten voneinander, können sie beispielsweise bei einem Großeinsatz einander helfen und länderübergreifend eingesetzt werden", erklärt Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Der erste gemeinsame Einsatz in Braunschweig verlief sehr erfolgreich, so dass weitere Projekte folgen sollen", so die Ministerin.

Der "Besondere Sicherheits- und Revisionsdienst" des Landes Sachsen-Anhalt besteht seit 1993 und setzt sich aus 28 ausgewählten Bediensteten aller hiesigen Vollzugsanstalten zusammen. Die Angehörigen verfügen über eine spezielle Ausbildung und sind mit modernsten technischen Geräten ausgerüstet. Geleitet wird der Dienst von einem Beamten des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, einem Psychologen und einem Sicherheitsdienstleiter. Zu den Aufgaben der Spezial-Einsatzgruppe gehören z. B. umfassende Durchsuchungen der Vollzugsanstalten des Landes oder die überprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen. Ferner werden die Bediensteten beispielsweise als Begleitschutz bei der Verlegung von besonders gefährlichen oder gefährdeten Gefangenen oder zur Abwendung besonderer Gefahrensituationen im Strafvollzug eingesetzt.

 

 

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