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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Strafverfahrensrecht: Erfolgreiche Vermittlung durch Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert für neues Gesetz

09.06.2000, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 36/00

 

Magdeburg, den 9. Juni 2000

 

 

Strafverfahrensrecht: Erfolgreiche Vermittlung durch Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert für neues Gesetz

 

 

Magdeburg/ Bonn. (MJ) Bundestag und Bundesrat haben heute der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts (StVäG 1999) zugestimmt. "Damit kann das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten und die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ist endlich verfassungsrechtlich abgesichert", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) erfreut.

Das neue Gesetz regelt unter anderem Maßnahmen, die die Ermittlungsbehörden bei der Fahndung nach einem mutmaßlichen Straftäter ergreifen können. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung des polizeilichen EDV-Fahndungssystems "INPOL", Fahndungsaufrufe in Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie längerfristige Observationen. Bislang sind diese Maßnahmen zwar durchgeführt worden, allerdings fehlten dafür klare, gesetzliche Regelungen. "Dadurch, dass diese Regelungen nun in der Strafprozessordnung verankert werden, wird die effektive Strafverfolgung auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gewährleistet", erklärt die Ministerin. "Gleichzeitig schützt das neue Gesetz die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Freiheits- und Persönlichkeitsrechte."

Das Gesetz ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 1983 sein Urteil zum Volkszählungsgesetz verkündet hatte. Seitdem war bekannt, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten bzw. Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens in der Strafprozessordnung nur unvollkommen geregelt war. Mehrfach haben Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung versucht, entsprechende Regelungen gesetzlich zu verankern. "Umso erfreulicher ist es", so Sachsen-Anhalts Justizministerin, "dass jetzt nach 16 Jahren endlich ein vernünftiger Ausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und Datenschutz erzielt werden konnte."

 

 

Zu Ihrer Information: Justizministerin Karin Schubert vertritt das Land Sachsen-Anhalt seit 1994 im Bundesrat. Zugleich ist sie seitdem Mitglied des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag, wenn Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner (SPD) verhindert ist. In dieser Funktion war sie Verhandlungsführerin für die SPD und Bündnis 90/Die Grünen innerhalb der Arbeitsgruppe, die die Vermittlungsvorschläge für das StVäG 1999 maßgeblich erarbeitet hat.

 

 

 

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