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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Projekt im Strafvollzug: Jugendliche gestalten Gefängnis-Wand mit Graffiti

23.06.2000, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 39/00

 

Magdeburg, den 23. Juni 2000

 

 

Projekt im Strafvollzug: Jugendliche gestalten Gefängnis-Wand mit Graffiti

 

 

Magdeburg/ Dessau. (MJ) In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dessau beginnt am Montag, 26. Juni 2000, ein bislang in Sachsen-Anhalt einmaliges Projekt: Jugendliche Sprayer dürfen eine Gefängnis-Wand nach ihren Vorstellungen gestalten. Der Leiter der Anstalt, Hans-Jürgen Stach, hat ihnen dafür eine Fläche der Sporthalle (12 m x 3 m) zur Verfügung gestellt.

Die sechs Sprayer im Alter von 15 bis 19 Jahren gehören der Dessauer Projektgruppe "Moskito" an, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die "Sprayerszene" aus Dessau zu betreuen. Den Jugendlichen soll verdeutlicht werden, welche - möglicherweise strafrechtlichen ¿ Konsequenzen bei illegalen Spray-Aktionen auf sie zu kommen können. Gleichzeitig soll den Graffiti-Fans aber eine Chance gegeben werden, ihr Hobby legal auf Flächen, die

z. B. von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden, auszuüben.

"Sinnlose Schmierereien an Häuserwänden sind für die Allgemeinheit ein ärgernis und nicht hinzunehmen. Der angerichtete Schaden kann unter Umständen auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Sprayer wegen Sachbeschädigung führen", erklärt die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD). "Es ist zu begrüßen, wenn die öffentlichkeit geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung stellt und damit Jugendliche in ihrer Phantasie und Kreativität unterstützt ¿ zumal Graffitis durchaus zur Belebung eines Stadtbildes beitragen können. Damit kann dazu beigetragen werden, illegale Graffiti und die Kriminalisierung der Jugendlichen zu vermeiden", so die Ministerin.

 

 

 

Zu Ihrer Information : Graffiti und Farbschmierereien können derzeit nur unter bestimmten Voraussetzung als Sachbeschädigung geahndet werden. So ist beispielsweise zu klären, ob das Sprayen in die Substanz der Fläche eingegriffen hat und mit welchem Aufwand die Farbe wieder zu entfernen ist. Der Bundestag hat jedoch im März 2000 den Entwurf eines "Graffiti-Bekämpfungsgesetzes" abgelehnt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte den Gesetzentwurf im Bundesrat unterstützt, um eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen.

Im Mittelpunkt der Bemühungen des Landes Sachsen-Anhalt gegen rechtswidrige Graffiti vorzugehen, stehen jedoch andere Projekte. So gibt es seit 1997 in Halle eine Soko "Graffiti". Zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe ist vereinbart worden, dass die betroffenen Jugendlichen nach der Vernehmung durch die Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, die dazu einen Bereitschaftsdienst eingerichtet hat, möglichst sofort an die Jugendgerichtshilfe vermittelt wird. Diese vereinbart dann mit dem Jugendlichen die Höhe der Schadenswiedergutmachung in Form von Arbeitsstunden, die unter Anleitung von fachkundigem Personal bei der Reinigung besprühter Hausflächen abgeleistet werden. Ist dies erfolgt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß

§ 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ein.

Ferner werden in verschiedenen Städten Sachsen-Anhalts Flächen an öffentlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt, an denen Sprayer unter fachkundiger Anleitung ihrem Bedürfnis, Spraykunst zu produzieren, nachgehen können.

 

 

 

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