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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Generalstaatsanwalt tritt in den Ruhestand: Justizministerin Karin Schubert bedankt sich für engagierte Aufbauarbeit

20.09.2000, Magdeburg – 55

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 55/00

 

Magdeburg, den 20. September 2000

 

 

Generalstaatsanwalt tritt in den Ruhestand: Justizministerin Karin Schubert bedankt sich für engagierte Aufbauarbeit

 

 

Magdeburg /Naumburg. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), hat heute dem Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand überreicht. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2000 beendet der 55jährige krankheitsbedingt sein Amt nach fast zehnjähriger Tätigkeit. "Diese Jahre waren wesentlich von Aufbauarbeit geprägt", so Ministerin Schubert. "Dem persönlichen Engagement von Herrn Generalstaatsanwalt Hoßfeld, seiner ausgeprägten Persönlichkeit und seinem hohen fachlichen Sachverstand ist es zu verdanken, dass die Umstrukturierung der Staatsanwaltschaften sowie der Aufbau der Generalstaatsanwaltschaft bereits im September 1991 abgeschlossen war und die Behörden heute effektiv zur Strafrechtspflege im Land Sachsen-Anhalt beitragen", würdigt die Ministerin die Verdienste des Juristen.

Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld ist bereits Anfang 1991 nach Sachsen-Anhalt gekommen, um die hiesige Justiz mit aufzubauen. Der gebürtige Schleswig-Holsteiner ist 1945 in Flensburg geboren worden. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder (29 und 21 Jahre). Nach seinem Abitur 1964 nahm Jürgen Hoßfeld das Studium der Rechtswissenschaften auf und legte 1969 die erste juristische Staatsprüfung in Schleswig ab. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 1974 in Hamburg trat er als Richter in den Jus-tizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein und wurde drei Jahre später zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe ernannt. 1979 folgte eine vierjährige Abordnung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe; während dieser Zeit wurde Hoßfeld zum Oberstaatsanwalt ernannt. Nach seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht von 1983 bis 1984 folgte eine dreijährige Abordnung an das Justizministerium Schleswig-Holstein. Im August 1987 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht befördert. Zum Februar 1991 folgte die Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, wo er zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Generalstaatsanwalts beauftragt und am 15. Juli 1991 zum Generalstaatsanwalt in Naumburg ernannt wurde. Von 1994 bis 1998 war der erfahrene Jurist zudem Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes.

Als Jürgen Hoßfeld 1991 seinen Dienst in Sachsen-Anhalt antrat, waren erst 90 der damals vorgesehenen 170 Stellen für Staatsanwälte, Amtsanwälte und Assessoren besetzt, wobei ein Großteil aus Niedersachsen abgeordnet war. Eine weitere Schwierigkeit der Personallage ergab sich in den Anfangsjahren aus der parallel zum Geschäftsbetrieb laufenden Nachschulung der Juristinnen und Juristen sowie der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ferner waren sowohl die räumliche Unterbringung als auch die technische Ausstattung der Behörden mangelhaft. Gleichwohl war die Neugliederung der Staatsanwaltschaften bereits zum 1. September 1991 mit der Errichtung der Generalstaatsanwaltschaft sowie den Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Dessau und Stendal abgeschlossen. Ferner waren Zweigstellen in Naumburg (Staatsanwaltschaft Halle) und Halberstadt (Staatsanwaltschaft Magdeburg) aufgebaut worden. Im Herbst 1992 hat die Generalstaatsanwaltschaft ihr heutiges Dienstgebäude in Naumburg am Theaterplatz bezogen.

Heute sind bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht zuletzt wegen seines persönlichen Engagements insgesamt 256 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erfolgreich tätig. Die Einführung moderner Datenverarbeitung ist weitgehend abgeschlossen, derzeit sind 538 Arbeitsplätze mit EDV-Technik ausgestattet. In allen Behörden ist ein elektronischer Datenaustausch mit dem Bundeszentralregister in Berlin und dem Verkehrszentralregister in Flensburg eingerichtet worden. Parallel zur Ausstattung der Behörden mit EDV-Technik schreitet die Neuorganisiation der Geschäftsabläufe durch die Errichtung von Service-Einheiten voran.

"Neben seinen Verdiensten bei dem organisatorischen Aufbau der Behörden ist es Herrn Generalstaatsanwalt Hoßfeld gelungen, insbesondere bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität durch die Einrichtung von Sonderdezernaten in Sachsen-Anhalt Akzente zu setzen", so Justizministerin Schubert. "Dafür danke ich ihm und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute."

 

 

 

Zu Ihrer Information: Die Amtsgeschäfte des Generalstaatsanwalts in Naumburg werden vorerst von dem Vertreter Hoßfelds, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Görl, wahrgenommen. Die Nachbesetzung des Amtes, die ab 1. Januar 2001 erfolgen kann, erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung.

 

 

 

 

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