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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neues Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Recht darf kein Luxus sein

02.08.2000, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 48/00

 

Magdeburg, den 2. August 2000

 

 

Neues Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Recht darf kein Luxus sein

 

 

Magdeburg. (MJ) Manchmal ist ein gerichtlicher Streit unausweichlich: Der Vermieter fordert mehr Miete, der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zahlen nicht, der Ehepartner will sich scheiden lassen und die Unterhaltsansprüche sind ungeklärt. Fälle, in denen es gilt, seine Rechte zu vertreten und durchzusetzen ¿ auch wenn die finanziellen Mittel angesichts des Einkommens gering sind. "Rund 29 Millionen Mark hat die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr für Beratungs- und Prozesskostenhilfe ausgegeben", so die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz, Mathilde Diederich (SPD). "Diese Summe belastet den Justizhaushalt stark, zumal sie seit Jahren kontinuierlich ansteigt. Doch auch wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht die erforderlichen finanziellen Mittel haben, müssen sie ihre Rechte durchsetzen und verteidigen können", erklärt die Staatssekretärin.

Gewährleistet wird die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz in der Realität durch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann, erklärt das neu aufgelegte Faltblatt des Ministeriums der Justiz "Beratungs- und Prozesskostenhilfe". Informationen hierzu sind an allen Gerichten des Landes erhältlich.

Allein 1999 hat Sachsen-Anhalt über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt. Für die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt sind dabei Kosten in Höhe von rund 27,6 Millionen Mark übernommen worden. Zum Vergleich: 1997 lag die Höhe der Kosten noch bei knapp 26,4 Millionen Mark.

Aber schon bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, können sich die Bürgerinnen und Bürger, die die Anwaltskosten nicht aufbringen können, rechtlich beraten lassen. Dies geschieht entweder bei den anwaltlichen Beratungsstellen, die derzeit an 13 Amtsgerichten des Landes eingerichtet sind, oder bei den örtlich niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten. Voraussetzung für die übernahme der Kosten ist die Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe, der in den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte nach überprüfung der Einkommensverhältnisse ausgestellt werden kann.

Im vergangenen Jahr wurde rund 21.300 Bürgerinnen und Bürgern dieser Berechtigungsschein erteilt. Für die Arbeit der Anwälte hat das Land knapp 2,2 Millionen Mark gezahlt (1998: rund 1,85 Millionen Mark). Zum Vergleich: 1996 haben die Amtsgerichte in 15.241 Fällen Berechtigungsscheine erteilt, die Kosten lagen damals bei rund 1,03 Millionen Mark. "Damit haben sich für die Justiz allein im Bereich der Beratungshilfe die Kosten innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt", so Staatssekretärin Diederich. "Dennoch halte ich die finanzielle Unterstützung für dringend erforderlich, weil Recht kein Luxus sein darf."

 

Zu Ihrer Information: Die Beratungshilfe wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen Sachsen-Anhalts in derzeit 13 Amtsgerichten zu festen Sprechzeiten durchgeführt. Diese sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Sprechzeiten der anwaltlichen Beratungsstellen in den Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalt:

 

 

 

Amtsgericht

 

Wochentag

 

Uhrzeit

 

 

Amtsgericht Bitterfeld

Lindenstr. 9, 06749 Bitterfeld

 

dienstags

 

16.00 - 18.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Dessau

Willy-Lohmann-Str.33, 06844 Dessau

 

1., 3. und ggf. 5. Dienstag im Monat

 

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Eisleben

Friedensstr. 40, 06295 Eisleben

 

donnerstags

 

17.00 - 19.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis

Justizzentrum Thüringer Str. 16, 06112 Halle

 

dienstags

 

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Merseburg

Kloster 4, 06217 Merseburg

 

1., 3.und ggf. 5. Dienstag im Monat

 

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Naumburg, Zweigstelle Nebra

Promenade 10, 06642 Nebra

 

dienstags

 

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Osterburg

Düsedauer Str. 4, 39606 Osterburg

 

2. und 4. Dienstag im Monat

 

16.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Salzwedel

Burgstr. 68, 29410 Salzwedel

 

dienstags

 

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Oschersleben, Zweigstelle Wanzleben

Ritterstr. 3, 39164 Wanzleben

 

dienstags

 

14.00 -16.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Wernigerode

Rudolf-Breitscheid-Str. 8, 38855 Wernigerode

 

 

 

Donnerstag im

 

Monat

 

14.00 - 16.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Wittenberg

Dessauer Str. 291, 06886 Wittenberg

 

montags

 

14.00 - 17.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Zeitz

Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz

 

jeden 2. Dienstag

 

14.00 - 16.00 Uhr

 

 

Amtsgericht Zerbst

Schlossfreiheit 10, 39261 Zerbst

 

1. Montag im Monat

 

15.00 - 17.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

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