Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Neues Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Recht darf kein Luxus sein
02.08.2000, Magdeburg – 48
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 48/00
Magdeburg, den 2. August 2000
Neues Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Recht darf kein Luxus sein
Magdeburg. (MJ) Manchmal ist ein gerichtlicher Streit unausweichlich: Der Vermieter fordert mehr Miete, der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zahlen nicht, der Ehepartner will sich scheiden lassen und die Unterhaltsansprüche sind ungeklärt. Fälle, in denen es gilt, seine Rechte zu vertreten und durchzusetzen ¿ auch wenn die finanziellen Mittel angesichts des Einkommens gering sind. "Rund 29 Millionen Mark hat die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr für Beratungs- und Prozesskostenhilfe ausgegeben", so die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz, Mathilde Diederich (SPD). "Diese Summe belastet den Justizhaushalt stark, zumal sie seit Jahren kontinuierlich ansteigt. Doch auch wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht die erforderlichen finanziellen Mittel haben, müssen sie ihre Rechte durchsetzen und verteidigen können", erklärt die Staatssekretärin.
Gewährleistet wird die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz in der Realität durch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann, erklärt das neu aufgelegte Faltblatt des Ministeriums der Justiz "Beratungs- und Prozesskostenhilfe". Informationen hierzu sind an allen Gerichten des Landes erhältlich.
Allein 1999 hat Sachsen-Anhalt über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt. Für die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt sind dabei Kosten in Höhe von rund 27,6 Millionen Mark übernommen worden. Zum Vergleich: 1997 lag die Höhe der Kosten noch bei knapp 26,4 Millionen Mark.
Aber schon bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, können sich die Bürgerinnen und Bürger, die die Anwaltskosten nicht aufbringen können, rechtlich beraten lassen. Dies geschieht entweder bei den anwaltlichen Beratungsstellen, die derzeit an 13 Amtsgerichten des Landes eingerichtet sind, oder bei den örtlich niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten. Voraussetzung für die übernahme der Kosten ist die Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe, der in den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte nach überprüfung der Einkommensverhältnisse ausgestellt werden kann.
Im vergangenen Jahr wurde rund 21.300 Bürgerinnen und Bürgern dieser Berechtigungsschein erteilt. Für die Arbeit der Anwälte hat das Land knapp 2,2 Millionen Mark gezahlt (1998: rund 1,85 Millionen Mark). Zum Vergleich: 1996 haben die Amtsgerichte in 15.241 Fällen Berechtigungsscheine erteilt, die Kosten lagen damals bei rund 1,03 Millionen Mark. "Damit haben sich für die Justiz allein im Bereich der Beratungshilfe die Kosten innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt", so Staatssekretärin Diederich. "Dennoch halte ich die finanzielle Unterstützung für dringend erforderlich, weil Recht kein Luxus sein darf."
Zu Ihrer Information: Die Beratungshilfe wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen Sachsen-Anhalts in derzeit 13 Amtsgerichten zu festen Sprechzeiten durchgeführt. Diese sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Sprechzeiten der anwaltlichen Beratungsstellen in den Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalt:
Amtsgericht
Wochentag
Uhrzeit
Amtsgericht Bitterfeld
Lindenstr. 9, 06749 Bitterfeld
dienstags
16.00 - 18.00 Uhr
Amtsgericht Dessau
Willy-Lohmann-Str.33, 06844 Dessau
1., 3. und ggf. 5. Dienstag im Monat
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Eisleben
Friedensstr. 40, 06295 Eisleben
donnerstags
17.00 - 19.00 Uhr
Amtsgericht Halle-Saalkreis
Justizzentrum Thüringer Str. 16, 06112 Halle
dienstags
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Merseburg
Kloster 4, 06217 Merseburg
1., 3.und ggf. 5. Dienstag im Monat
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Naumburg, Zweigstelle Nebra
Promenade 10, 06642 Nebra
dienstags
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Osterburg
Düsedauer Str. 4, 39606 Osterburg
2. und 4. Dienstag im Monat
16.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Salzwedel
Burgstr. 68, 29410 Salzwedel
dienstags
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Oschersleben, Zweigstelle Wanzleben
Ritterstr. 3, 39164 Wanzleben
dienstags
14.00 -16.00 Uhr
Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8, 38855 Wernigerode
Donnerstag im
Monat
14.00 - 16.00 Uhr
Amtsgericht Wittenberg
Dessauer Str. 291, 06886 Wittenberg
montags
14.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Zeitz
Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz
jeden 2. Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr
Amtsgericht Zerbst
Schlossfreiheit 10, 39261 Zerbst
1. Montag im Monat
15.00 - 17.00 Uhr
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