Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Offener Vollzug in der Jugendanstalt Halle/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Jugendliche müssen die Rückkehr in die Freiheit lernen

17.08.2000, Magdeburg – 50

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 50/00

 

Magdeburg, den 17. August 2000

 

 

Offener Vollzug in der Jugendanstalt Halle/ Staatssekretärin Mathilde Diederich: Jugendliche müssen die Rückkehr in die Freiheit lernen

 

 

Magdeburg/ Halle. (MJ) In der Jugendanstalt (JA) Halle ist eine neue Abteilung des offenen Vollzuges mit 26 Haftplätzen errichtet worden. "Damit ist es uns gelungen, straffällig gewordenen Jugendlichen eine Chance zu geben, den Rückgang in die Freiheit zu lernen", so die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Mathilde Diederich (SPD). "Denn der offene Vollzug ermöglicht den Straftätern beispielsweise außerhalb der Anstaltsmauern einer Beschäftigung nachzugehen. Dabei lernen sie, Verantwortung zu übernehmen und erhalten Perspektiven für die Zeit nach der Entlassung. Dies ist insbesondere für junge Menschen erforderlich, will man die Rückfallgefahr mindern und damit die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen", ist die Staatssekretärin überzeugt.

Die neue Abteilung des offenen Vollzuges befindet sich in einem Gebäude, das an die JA Halle angrenzt. Der Aus- und Umbau des Hauses wurde in zehn Monaten von den jungen Gefangenen selbst im Rahmen ihrer Ausbildung und Beschäftigung durchgeführt. "Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie junge Menschen die Zeit ihrer Inhaftierung sinnvoll nutzen können und gleichzeitig an Verantwortung herangeführt werden können", so Mathilde Diederich.

Die Staatssekretärin betonte anlässlich der Eröffnung der neuen Abteilung in der JA Halle, dass der offene Vollzug nur unter strengen Auflagen erfolgen könne. "Dies gebietet der Schutz der öffentlichkeit, der immer im Vordergrund steht", so Mathilde Diederich. Für die Unterbringung im offenen Vollzug kämen nur Gefangene in Betracht, die bereits über einen längeren Zeitraum ihre Zuverlässigkeit bewiesen hätten. Nicht geeignet seien Gefangene, die wegen eines Gewaltverbrechens oder eines Sexualdelikts einsäßen, die erheblich suchtgefährdet seien oder die einen Fluchtversuch begangen hätten. "In der Praxis erfüllen landesweit nur 10 bis 20 Prozent der Gefangenen unsere Anforderungen für den offenen Vollzug", erklärt die Staatssekretärin.

Aber auch der offene Vollzug selbst wird unter strengen Kontrollen durchgeführt: Arbeitet der Gefangene außerhalb der Anstalt, finden regelmäßig unangekündigte Kontrollen am Arbeitsplatz statt. Bei der Rückkehr in die Anstalt werden Alkoholkontrollen durchgeführt. Jeder Verstoß , z. B. Unpünktlichkeit oder Alkoholkonsum, führt zu einer Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug. "Die Quote der Gefangenen, die in den vergangenen Jahren an diesen strengen Auflagen gescheitert sind, liegt in Sachsen-Anhalt lediglich bei 0,01 Prozent", erklärt Mathilde Diederich. "Damit liegt unser Land deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von etwa einem Prozent."

 

 

 

Zu Ihrer Information: Die Jugendanstalt Halle verfügt nach Eröffnung der neuen Abteilung des offenen Vollzuges insgesamt über 466 Haftplätze. Derzeit (Stichtag: 15. August 2000) sind in der JA 525 Gefangene inhaftiert, davon befinden sich 66 in Untersuchungshaft.

Eine Abteilung des offenen Vollzuges gibt es in der JA bereits seit 1994, sie verfügt jedoch lediglich über 12 Haftplätze.

In den vergangenen sechs Jahren haben insgesamt 152 junge Gefangene diese Abteilung durchlaufen. Dabei ist es gelungen, die jungen Gefangenen im Rahmen der Wiedereingliederung an verschiedene schulische, berufliche oder therapeutische Maßnahmen zu vermitteln. So haben beispielsweise 28 Gefangene eine Lehre oder Ausbildung absolviert, 23 nahmen an einer Umschulungsmaßnahme teil, 79 erhielten eine ABM- bzw. Jugend-ABM-Stelle und ein Gefangener besuchte ein Gymnasium in Halle. Ferner nahmen sechs Gefangene erfolgreich an einer Alkoholtherapie und vier an einer Drogentherapie teil.

 

 

 

 

 

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Wilhelm-Höpfner-Ring 6

39116 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4134

Fax: (0391) 567-4225

Mail: presse@mj.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung