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Soziales Entschädigungsrecht im Blick – Fachtagung am 10. Juni 2026 in Magdeburg

Im Landgericht Magdeburg ist am 10. Juni 2026 die Fachtagung „Erste praktische Erfahrungen mit dem SGB XIV“ auf reges Interesse gestoßen. Mehr als 80 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, die vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt zusammen mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausgerichtet wurde.

Die Tagung stand insbesondere im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Dabei ging es um Erfahrungen mit den neuen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), das in wesentlichen Teilen Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Im Fokus standen die Sicht der Wissenschaft sowie der Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender auf die Opferentschädigung bei Gewalttaten.

In Vorträgen und Beiträgen wurden das neue Soziale Entschädigungsrecht, seine Funktionsweise und Umsetzung sowie seine Schnittstellen zu anderen Bereichen des Sozialrechts aus ganz unterschiedlichen Perspektiven mit landesspezifischen Bezügen dargestellt, bewertet und im Teilnehmerkreis diskutiert. Durch die Veranstaltung führten Frau Prof. Dr. Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Herr Dr. Kasten, Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Im Mittelpunkt standen Neuerungen durch das SGB XIV, die der Situation und den Bedürfnissen von Gewalttatbetroffenen besser gerecht werden sollen.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hob anlässlich der Tagung die besondere Bedeutung der Regelungen im neuen Sozialen Entschädigungsrecht hervor. Maßstab für die Bewertung des SGB XIV müsse sein, wie es sich in der Praxis bewährt.

In der Veranstaltung wurde betont, dass das im SGB XIV kodifizierte neue Soziale Entschädigungsrecht den Belangen von Gewaltopfern in vielerlei Hinsicht besser als das frühere Recht Rechnung trägt; im Einzelnen aber viele praktische Fragen aufwirft.