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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Reform des Strafrechts: Sachsen-Anhalts Justizministerin: Interessen der Opfer müssen im Strafverfahren stärker berücksichtigt werden

07.01.2002, Magdeburg – 40

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 40/01

 

Magdeburg, den 1. September 2001

 

Reform des Strafrechts: Sachsen-Anhalts Justizministerin: Interessen der Opfer müssen im Strafverfahren stärker berücksichtigt werden

Magdeburg/ Naumburg. (MJ) Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) fordert eine Stärkung von Opferinteressen innerhalb des Strafverfahrens. "Das heutige Strafrecht ist trotz zahlreicher wichtiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch zu täterorientiert. Will man den Interessen der Opfer von Straftaten gerecht werden, ist eine Reform des Strafverfahrensrechtes unausweichlich. Denn Verbrechensopfer und ihre Interessen gehören in den Mittelpunkt der Rechtspolitik", so die Ministerin. "Es gilt darum, die Belange der Opfer in den Vordergrund zu stellen, ohne dabei jedoch die Rechte eines Angeklagten und seiner Verteidigung einzuschränken und den Boden der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen." Wesentliche Punkte für eine entsprechende Reform seien in dem Eckpunktepapier zur "Reform des Strafverfahrens" des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) enthalten.

Anlässlich der Amtseinführung des Generalstaatsanwalts von Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad (46), sowie der Verabschiedung des früheren Generalstaatsanwaltes, Jürgen Hoßfeld (56), im Rahmen der Feierlichkeiten zum 10-Jährigen Bestehen der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg stellte die Justizministerin die geplante Reform des Strafverfahrens unter dem Aspekt des Opferschutzes vor. Wesentliche Ziele der Reformbestrebungen sind:

 

 

verbesserte Informationen für die Opfer über den Verfahrensablauf

eine schnellere Verfahrensbeendigung

Ersparung von Mehrfachvernehmungen durch die Einführung weiterer Verwertungsmöglichkeiten früherer Beweiserhebung.

 

"Die angestrebten Veränderungen zielen vor allen Dingen darauf ab, die besondere Belastung der Opfer durch die Hauptverhandlung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren", so die Ministerin. Erreicht werden solle dieses Ziel durch mehr Gesprächsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten bereits im Ermittlungsverfahren. "Innerhalb solcher Gespräche könnte z. B. die Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs viel stärker berücksichtigt und damit das Verfahren abgekürzt werden", erklärte Karin Schubert. Eine weitere Verbesserung für die Stellung des Opfers sei die geplante Einführung eines Wiedergutmachungsausgleiches in das Strafverfahrensrecht. "Damit könnte das Opfer bereits im Strafprozess seine Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, ohne - wie bislang erforderlich - im Anschluss ein Zivilverfahren, anstrengen zu müssen."

Als besonders quälend wird von Opferzeugen jedoch empfunden, dass sie im Rahmen eines Strafverfahrens mehrfach aussagen müssten, so die Ministerin. Bislang seien diese Mehrfachvernehmungen jedoch erforderlich, um die Rechte der Verteidigung nicht zu beschränken. "Will man die Interessen der Opferzeugen durch die Einschränkung von Vernehmungen schützen, muss man also die Rechte der Verteidigung bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren stärken. Ferner muss sichergestellt werden, dass die entsprechenden Vernehmungsprotokolle in der Hauptverhandlung als Beweismittel Bestand haben", erklärte Karin Schubert. Beide Aspekte seien in dem Eckpunktepapier des BMJ berücksichtigt.

Als weitere Möglichkeit, Opferzeugen im Hauptverfahren zu schützen, nannte die Justizministerin den Einsatz von Videokonferenzanlagen. Ihr Einsatz beruht auf dem Zeugenschutzgesetz von April 1998 und ermöglicht eine Vernehmung von Opfern einer Straftat ohne die direkte Konfrontation mit dem Täter, weil sie in einem separaten Raum erfolgt. Das Land Sachsen-Anhalt hat eine derartige Anlage bereits 1999 für rund 87.000 Mark in dem Justizzentrum Halle installiert. Darüber hinaus verfügt das Land über eine mobile Videokonferenzanlage, die von jedem Strafgericht in Anspruch genommen werden kann.

"Bislang werden die Möglichkeiten dieser Anlage jedoch noch nicht in dem Maße genutzt, wie es im Interesse der Opfer angebracht wäre", so die Ministerin. "Eine Erweiterung und Klarstellung der gesetzlichen Vorschriften ist hier aus meiner Sicht erforderlich, um die Verwertbarkeit dieser Art der Vernehmung zu gewährleisten und somit den Opferzeugen die quälende Konfrontation mit dem Täter ersparen zu können."

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