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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Strafrechtspolitik: Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert und der Berliner Justizsenator Wieland vereinbaren gemeinsames Vorgehen

07.01.2002, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 39/01

 

Magdeburg, den 24. August 2001

 

Strafrechtspolitik: Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert und der Berliner Justizsenator Wieland vereinbaren gemeinsames Vorgehen

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), und der Berliner Justizsenator, Wolfgang Wieland (Bündnisgrüne), haben ein gemeinsames Vorgehen bei der Strafrechtspolitik beschlossen. Ziel der Vereinbarung ist eine Strafverfolgung, die Rechtssicherheit bietet und den Opferschutz zum Mittelpunkt hat.

"Um dieses Ziel verwirklichen zu können, ist eine konsequente aber besonnene Strafrechtspolitik erforderlich", sind sich Justizministerin Schubert und Justizsenator Wieland einig. "Pauschale und populistische Forderungen nach höheren Strafen, dem Herabsetzen des Strafmündigkeitsalters sowie der generellen Verurteilung von Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht dienen weder der glaubwürdigen Strafverfolgung noch dem Schutz der Bevölkerung. Vielmehr wecken sie Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern, die zwangsläufig enttäuscht werden müssen und einen Vertrauensverlust gegenüber Polizei, Justiz und Staat zur Folge haben", so die Politiker. Nach erheblichen gesetzlichen Neuregelungen durch das 6. Strafrechtsreformgesetz sowie das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 böten die bestehenden Gesetze ausreichende Möglichkeiten konsequent und mit angemessener Härte zu reagieren. "Jetzt gilt es, diese Strafvorschriften sachgemäß anzuwenden. Kommen jedoch ständig überstürzte Schnellschüsse hinzu, wird eine konsequente Strafverfolgung eher behindert als gefördert", ist Ministerin Schubert überzeugt. Vertrauen in die Justiz ließe sich jedoch nur durch Beständigkeit erhalten.

"Sicherheit der Bevölkerung vor Straftaten und Opferschutz werden nicht durch bloßes Wegsperren von Straftätern erreicht, sondern in erster Linie durch gezielte Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft", sind sich Schubert und Wieland einig. Wolle man weitere Opfer vermeiden, müsse man insbesondere jugendlichen Straftätern die Möglichkeiten für ein selbstverantwortliches und straffreies Leben eröffnen. "Dies ist nur durch eine konsequente Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern, Polizei, Justiz und Sozialen Diensten möglich", so die Politiker.

Den gesetzlichen Rahmen für diese Zusammenarbeit böte u. a. die anstehende Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems. In dem entsprechenden Gesetzentwurf sieht das Bundesjustizministerium (BMJ) z. B. eine Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs vor. "Mit der geplanten Reform erhält die Justiz verschiedenste Möglichkeiten, auch auf Straftaten im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität angemessen und differenziert zu reagieren und gleichzeitig den Interessen der Opfer von Straftaten gerecht zu werden", erklären Schubert und Wieland. Sachsen-Anhalts Justizministerin und der Berliner Justizsenator unterstützen den Gesetzentwurf des BMJ und werden die vorgesehenen Maßnahmen in ihren Ländern umsetzen.

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