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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Corona-Pandemie - Besuche in Vollzugsanstalten stark eingeschränkt

18.03.2020, Magdeburg – 004/2020

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Der sachsen-anhaltische Justizvollzug reagiert mit einem Maßnahmepaket auf die Corona-Pandemie. So wird bis auf weiteres der Besuch bei Gefangenen grundsätzlich eingestellt. Ausgenommen davon sind unbedingt erforderliche Außenkontakte mit Pflichtverteidigern, Polizei und Rechtsanwälten. Die Jugendarrestanstalt in Halle wird zunächst vom 21. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 geschlossen. Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen finden ab heute nicht mehr statt. Ausgenommen davon ist der Einsatz von Hausarbeitern. Alle vollzuglichen Maßnahmen (Freizeit, Sport u. a.) beschränken sich grundsätzlich auf eine maximale Gruppenstärke von zehn bis zwölf Personen. Neue Ersatzfreiheitsstrafen sollen bis auf weiteres nicht vollstreckt, sondern aufgeschoben werden. Es werden keine Personen mehr neu aufgenommen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen sollen. Ab sofort entfallen grundsätzlich alle Lockerungsmaßnahmen oder vollzugsöffnende Maßnahmen. Gefangenensammeltransporte innerhalb des Landes werden eingestellt. Geplant ist auch die Einstellung des länderübergreifenden Gefangenensammeltransports ab dem 23. März 2020. Bislang hat es noch keinen Corona-Fall bei einem Bediensteten oder einem Gefangenen gegeben. 

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