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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neues Gesetz zum 1. Juli 2001: Faltblatt "Schlichten statt richten" informiert über die Streitschlichtung

18.10.2005, Magdeburg – 26

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 26/01

 

Magdeburg, den 22. Juni 2001

 

Neues Gesetz zum 1. Juli 2001: Faltblatt "Schlichten statt richten" informiert über die Streitschlichtung

 

Magdeburg. (MJ) Der Nachbar will seine zu dicht gepflanzte Hecke nicht zurücksetzen; die Reinigung will keinen Schadenersatz für die fehlerhafte Behandlung des Anzuges leisten; der Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück - immer wieder kommt es im alltäglichen Zusammenleben zu Streitigkeiten. Häufig arten derartige Konflikte aus und ein Gerichtsverfahren scheint unumgänglich. In dieser vermeintlich ausweglosen Situation kann ein Schlichtungsverfahren hilfreich sein. Darum hat sich das Land Sachsen-Anhalt entschlossen, die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern. Grundlage hierfür ist das neue Schiedsstellengesetz, das am 1. Juli 2001 in Kraft tritt.

Informationen über das Schlichtungsverfahren und was sich mit dem neuen Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger ändert, gibt das neue Faltblatt "Schlichten statt richten" des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Es ist ab sofort in allen Gerichten des Landes kostenlos erhältlich. Darüber hinaus kann das neue Faltblatt unter der Internet-Adresse http://www.mj.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Weitere Publikationen des Justizministeriums finden Sie unter diesem Link...

"Konflikte im alltäglichen Zusammenleben sind oft unvermeidbar. Im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung werden die menschlichen Beziehungen zum Gegner jedoch nicht selten erheblich belastet", so Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Hier bildet das Schlichtungsverfahren oftmals eine Alternative. Denn unter Leitung kompetenter Streitvermittler wird gemeinsam eine Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Es gibt keine Gewinner und keine Verlierer - ein Umstand, der für das weitere Zusammenleben von erheblicher Bedeutng sein kann", ist die Ministerin überzeugt. Ferner könne eine Einigung vor dem Schlichter schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein.

"Mit dem Faltblatt wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten des Schlichtungsverfahrens aufzeigen und über den Gang eines solchen Verfahrens informieren", erklärt Karin Schubert. "Wir hoffen, mit dem Faltblatt dazu beizutragen, möglichst viele gerichtliche Auseinenadersetzungen zu vermeiden", nennt die Ministerin das Ziel der Veröffentlichung. "Denn eines sollte man auch im Streit bedenken: Die Gegenpartei wird in aller Regel auch in Zukunft weiterhin zum Kreis der Nachbarn, Bekannten oder Verwandten gehören."

 

Zu Ihrer Information: Das "Gesetz zur änderung des Schiedsstellengesetzes und anderer Vorschriften" tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. Mit dem Gesetz wird in Sachsen-Anhalt die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung eingeführt. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den ersten Ländern, die von der bundesgesetzlich geschaffenen öffnungsklausel des § 15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung) Gebrauch machen. Sie ermöglicht den Ländern seit dem 1. Januar 2000 die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern.

Mit dem Gesetz ist ab dem 1. Juli 2001 die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in folgenden Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben:

 

 

Vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 1500 DM (z. B. Schadensersatzansprüche bis 1500 DM, Streitigkeiten über die Rückgabe einer Mietkaution bis 1500 DM, Kauf einer fehlerhaften Sache zum Preis bis 1500 DM),

nachbarrechtliche Streitigkeiten

(z. B. Störungen vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zauns oder überhängende Zweige) und

Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug

(z. B. Beleidigungen und Verleumdungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden).

In den genannten Fällen kann eine Klage künftig nur noch bei Gericht eingereicht werden, wenn das Schlichtungsverfahren nachweislich erfolglos durchgeführt worden ist.

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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