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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Ausstellung "In bester Verfassung?! - 50 Jahre Grundgesetz"
Justizministerin Schubert: Rechtsprechung muss sich ihrer öffentlichen Wirkung bewusst sein

02.04.2001, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 9/01

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 9/01

 

Magdeburg, den 19. Februar 2001

 

Ausstellung "In bester Verfassung?! - 50 Jahre Grundgesetz"

Justizministerin Schubert: Rechtsprechung muss sich ihrer öffentlichen Wirkung bewusst sein

Magdeburg/ Halle. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), sieht die Justiz in der Verpflichtung, verantwortungsvoll und sensibel auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren. "Die Justiz wirkt stets auch in den politischen und damit gesellschaftlichen Raum hinein. Eine Justiz, die vorgibt, dies nicht zu tun, kann ihre Aufgaben nicht erfüllen", ist die Ministerin überzeugt. "Darum muss auch die Rechtsprechung auf gesellschaftliche Entwicklungen ¿ wie z. B. rechtsradikale Gewalt ¿ ihre Antworten finden", so die Justizministerin in ihrer Eröffnungsrede zu der Wanderausstellung "In bester Verfassung?! ¿ 50 Jahre Grundgesetz" in Halle.

Die Ausstellung der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundeszentrale für politische Bildung behandelt die Geschichte des Grundgesetzes von seiner Entstehung bis zum Endes des Jahrhunderts sowie seinen Einfluss auf die Demokratie. In ihrer Eröffnungsrede führt Sachsen-Anhalts Justizministerin aus, welche Bedeutung der Justiz in dieser Entwicklung zukommt. Ein maßgeblicher Punkt ist dabei die im Grundgesetz verankerte Unabhängigkeit der Richter (Artikel 97).

"Indem die Unabhängigkeit ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt wird, wird sowohl die Funktion der Justiz im Staat als auch ihre Verantwortung unterstrichen", so die Ministerin. "Die Rechtsprechung muss frei vom Einfluss Dritter und vor willkürlichen Eingriffen geschützt sein. Auch darf sie sich nicht von populistischen und pauschalen Forderungen nach härteren Strafen lenken lassen", betont Ministerin Schubert. "Das heißt aber nicht, dass die Justiz nicht auch die gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt. Aufgabe der Justiz ist es vielmehr, das Gesetz, an das sie gebunden ist, zeitgemäß zu interpretieren." Der Richterschaft müsse stets bewusst sein, dass ihre Entscheidungen in der öffentlichkeit eine Wirkung haben könnten, die über den Einzelfall hinaus gehe.

Ein Beispiel dafür, wie Justiz auf gefährliche Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren kann, sieht die Ministerin in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Brandanschlägen auf bewohnte Häuser: "Der Bundesgerichtshof geht inzwischen bei derartigen Fällen von einem Tötungsvorsatz aus - unabhängig davon, ob tatsächlich Menschen zu Schaden gekommen sind", erklärt Karin Schubert. "Diese grundsätzliche Entscheidung ist für das Strafmaß von erheblicher Bedeutung und lässt das Werfen von Brandsätzen z. B. auf Asylbewerberheime automatisch zu einem Kapitalverbrechen werden", so die Ministerin.

Zu Ihrer Information: Die Wanderausstellung "In bester Verfassung?! - 50 Jahre Grundgesetz" der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundeszentrale für politische Bildung stellt die Geschichte des Grundgesetzes von seiner Entstehung 1949 bis 1999 dar. Sie wurde am 29. April 1999 im Bundesverfassungsgericht eröffnet und wandert seitdem durch die Bundesländer. In Sachsen-Anhalt wird die Ausstellung von der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt und der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt präsentiert und ist vom 21. Februar bis 25. April 2001 im Juridicum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Universitätsplatz 5, Halle) täglich von 10 bis 20 Uhr zu sehen. Weitere Informationen zur Ausstellung befinden sich im Internet unter www.50-jahre-grundgesetz.de .

Die feierliche Eröffnung der Wanderausstellung findet am Dienstag, 20. Februar 2001, um 19 Uhr in Halle im Neuen Theater "Kommode" (Große Ullrichstr. 51) statt. Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.

Ferner besteht für Vertreterinnen und Vertreter der Medien vor Eröffnung der Ausstellung die Gelegenheit zu einem Rundgang. Dieser findet im Rahmen einer Pressekonferenz der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalts und der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt statt. Die Pressekonferenz ist am Dienstag, 20. Februar 2001, um 17.00 Uhr im Juridicum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

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