Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neue Broschüre zum Schöffenamt: Justizministerin Karin Schubert bedankt sich für Engagement

18.10.2005, Magdeburg – 77

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 77/00

 

Magdeburg, den 7. Dezember 2000

 

Neue Broschüre zum Schöffenamt: Justizministerin Karin Schubert bedankt sich für Engagement

 

Magdeburg. (MJ) Das Auswahlverfahren für die Schöffenwahl 2000 ist beendet: Zum 1. Januar 2001 übernehmen rund 2500 Bürgerinnen und Bürger das verantwortungsvolle Ehrenamt für vier Jahre. Für die 2551 bisherigen Schöffinnen und Schöffen endet damit ihre Amtsperiode. "Ihnen und den neuen Schöffinnen und Schöffen sind die Gesellschaft und das Land Sachsen-Anhalt zu besonderem Dank verpflichtet, denn die deutsche Rechtsprechung wäre ohne den Einsatz und das Engagement dieser Menschen undenkbar", so Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), anlässlich der Vorstellung der neu aufgelegten Broschüre "Schöffen - Laienrichterinnen und -richter im Strafprozess" .

Besonders erfreulich ist für die Ministerin, dass sich für die Schöffenwahl 2000 genügend Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts zur Verfügung gestellt und dadurch die Aufstellung der Vorschlagslisten und die Durchführung der Wahl ermöglicht hätten. "Diese Bereitschaft, ein Ehrenamt und die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen, ist in der heutigen Zeit längst nicht mehr selbstverständlich und verdient deshalb besondere Anerkennung," erklärt Karin Schubert.

Nachdem die Wahlausschüsse ihre Arbeit beendet haben, erfolgen zurzeit bei den Gerichten Sachsen-Anhalts die Auslosungen der gewählten Schöffinnen und Schöffen für das Geschäftsjahr 2001. Das Los bestimmt, bei welchem Spruchkörper und an welchem Tag das Ehrenamt ausgeübt werden soll, auch wenn noch nicht feststeht, welche Verfahren dann zur Verhandlung stehen. Die Termine werden neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen mit der Benachrichtigung ihrer Wahl sowie einem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen zugeschickt. Später erfolgt eine Einführungsveranstaltung bei den Gerichten.

Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat darüber hinaus die Broschüre "Schöffen - Laienrichterinnen und -richter im Strafprozess" neu aufgelegt. Sie wird den neu gewählten Schöffinnen und Schöffen zugeschickt und hilft ihnen, sich auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorzubereiten. Die Broschüre beinhaltet Informationen über die Grundlage des Schöffenamtes und klärt die Ehrenamtlichen über ihre Rechte und Pflichten auf. Ferner skizziert sie Grundzüge des Strafrechts sowie des Strafprozesses und erläutert die Organisation der Gerichte.

Mit der Broschüre wendet sich das Ministerium der Justiz jedoch nicht nur an die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, sondern auch an Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an Informationen zur Rechtssprechung in Strafsachen haben. Die Veröffentlichung kann kostenlos bei der Pressestelle des Ministeriums der Justiz (Hegelstr. 40 - 42, 39104 Magdeburg) angefordert werden.

 

Zu Ihrer Information: Schöffinnen und Schöffen wirken in der Regel jährlich an zwölf Sitzungstagen bei den Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern sowie den Jugendkammern mit. Voraussetzung für das Ehrenamt des Schöffens ist u.a., dass die Bürgerinnen und Bürger Deutsche und zwischen 25 und 69 Jahre alt sind; sie sollten mindestens seit einem Jahr in ihrer Gemeinde wohnen.

Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen an der Gerichtsverhandlung beteiligen. Allein 1999 haben die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an 6.344 Verfahren bei den Gerichten Sachsen-Anhalts mitgewirkt. Besonders stark ist ihre Mithilfe bei der Rechtsprechung der Amtsgerichte gefordert. Hier wurden 1999 insgesamt 4.459 Verfahren durch Schöffen-, erweiterte Schöffen- oder Jugendschöffengerichte entschieden.

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567-6235

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstr. 40 - 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung