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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizvollzug: Sachsen-Anhalts Justizministerin warnt vor vorschneller Verschärfung der Gesetze

27.11.2000, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 74/00

 

Magdeburg, den 27. November 2000

 

Justizvollzug: Sachsen-Anhalts Justizministerin warnt vor vorschneller Verschärfung der Gesetze

 

Magdeburg. (MJ) Ist der Resozialisierungsgedanke des Strafvollzuges noch zeitgemäß? Kommt die Justiz ihrer Aufgabe noch nach, die Allgemeinheit von Kriminellen - insbesondere vor Gewalttätern - zu schützen? In der erneut aufgebrachten Diskussion zeichnet sich eine Konzentration auf Verschärfungen der Strafgesetze ab. Strafen und Wegsperren - ist das der richtige Weg?

Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), warnt davor, vorschnell neue Gesetze zur Verschärfung des Strafrechts zu schaffen: "Die bestehenden Gesetze bieten ausreichende Möglichkeiten, Kriminalität - insbesondere auch Gewalttaten - konsequent und mit angemessener Härte zu begegnen." Mit überstürzten Schnellschüssen sei weder den Ermittlungsbehörden und Gerichten noch der Gesellschaft gedient.

Aufgabe der Justiz sei es vielmehr, Straftaten mit Augenmaß zu begegnen und dazu beizutragen, die Rückfallquote der Straftäter zu mindern. "Resozialisierung ist insofern vor allem ein Akt des Selbstschutzes", so die Ministerin anlässlich der Veranstaltung der Magdeburger Urania e. V. zum Thema "Wenn die Handschellen klicken - zwischen Wegsperren und Resozialisierung".

"Wer Straftäter einfach nur wegsperrt, trägt dazu bei, dass die Rückkehr aus der Haft in die Gesellschaft wahrscheinlich mißlingt. Das bedeutet neue Opfer - und neues Leid", ist die Ministerin überzeugt. Aufgabe der Justiz sei es darum auch, Straftätern während der Haftzeit neue Wege zu eröffnen, um sie zu einem selbstverantwortlichen und straffreien Leben hinzuführen. Wie sich der gesetzliche Auftrag, die Allgemeinheit zu schützen und gleichzeitig die Täter zu resozialisieren, in der Praxis umsetzen lässt und vor welche Aufgaben er die Justiz Sachsen-Anhalts stellt, erläutert die Ministerin am Mittwoch, 29. November 2000, um 19 Uhr bei der Veranstaltung der Magdeburger Urania e. V. (Nicolaiplatz 7, Magdeburg).

 

IN EIGENER SACHE

Wie in der Pressemitteilung vom 13. November 2000 gemeldet, bezieht das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in dieser Woche seine neuen Dienstgebäude in der Hegelstraße 40 -42 in Magdeburg. Da der Umzug während des laufenden Dienstbetriebes erfolgt, kann es zu Beeinträchtigungen kommen. Die Pressestelle wird dennoch bemüht sein, aktuelle Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich bitte jedoch um Verständnis, wenn es dennoch zu Verzögerungen kommt.

Die neue Anschrift des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt lautet ab Montag, 4. Dezember 2000:

 

 

Hausanschrift

Hegelstr. 40-42

39104 Magdeburg

 

Postanschrift

Postfach 3769

39012 Magdeburg

 

 

 

 

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Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134

 

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