Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neues Faltblatt "Garagen auf Pachtland": Welche Rechte haben die Nutzer und Eigentümer?

18.10.2005, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 67/00

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 67/00

 

Magdeburg, den 1. November 2000

 

Neues Faltblatt "Garagen auf Pachtland": Welche Rechte haben die Nutzer und Eigentümer?

 

Magdeburg. (MJ) Wann darf der Nutzungsvertrag für das Garagengrundstück gekündigt werden? Kann der Grundstücksbesitzer Abbruchkosten fordern? Steht dem bisherigen Nutzer eine Entschädigung zu? Fragen wie diese beschäftigen und verunsichern viele Bürgerinnen und Bürger auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpg) und zur Nutzungsentgeldverordnung (NutzEV). Hinweise zu Rechtslage gibt das neue Faltblatt "Garagen auf Pachtland" des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Das Informationsblatt ist ab sofort bei allen Gerichten des Landes kostenlos erhältlich.

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für Nutzer wie Eigentümer von Grundstücken von großer Bedeutung, da sie insbesondere im Bereich der Garagengrundstücke schon kurzfristig Wirkung zeigt", erklärt Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Bislang ist es in Sachsen-Anhalt nicht zu den befürchteten Massenkündigungen gekommen. Das deutet darauf hin, dass insbesondere die Kommunen und die großen Wohnungsbauunternehmen, die vorwiegend Eigentümer der Garagengrundstücke sind, verantwortungsbewußt mit den ihnen zustehenden Kündigungsmöglichkeit umgehen", so die Ministerin. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen an das Ministerium sei jedoch ein großes Interesse der Bevölkerung zu erkennen, Details zu den Auswirkungen der Rechtsprechung zu erfahren. Darum habe das Ministerium das Faltblatt erstellt.

Die Information erläutert die wichtigsten Gebiete, die von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sind. Dazu gehört die Darstellung von Kündigungsfristen für die Nutzungsverträge für Garagengrundstücke. Ferner werden Hinweise gegeben, wann dem Nutzer eine Entschädigung zusteht bzw. wann er für Abbruchkosten aufzukommen hat.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Wilhelm-Höpfner-Ring 6

39116 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4134

Fax: (0391) 567-4225

Mail: presse@mj.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung