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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Grundstücksrechtsänderungsgesetz: Justizministerin Karin Schubert begrüßt Neuregelung

29.09.2000, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 61/00

 

Magdeburg, den 29. September 2000

 

 

Grundstücksrechtsänderungsgesetz: Justizministerin Karin Schubert begrüßt Neuregelung

 

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Bundesrat und Bundestag haben heute dem Gesetz zur änderung des Grundstücksrechts in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsänderungsgesetz) zugestimmt. Damit sind sie der Empfehlung des Vermittlungsausschusses gefolgt. "Insbesondere für die Wohnungsgenossenschaften und Nutzer ist damit ein weiteres Stück Rechtssicherheit erzielt worden", so Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD). Das vorliegende Gesetz stelle zwar lediglich einen weiteren Mosaikstein im Grundstücksrecht der neuen Länder insgesamt dar. "Jedoch hat die im Gesetz vorgesehene Einführung eines neuen gesetzlichen Nutzungsentgeltanspruchs erhebliche finanzielle Auswirkungen", erklärt die Ministerin.

Mit dem Gesetz, das am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt, wird einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1998 Rechnung getragen. Das Gericht hatte es für verfassungswidrig erklärt, dass ein Grundstückseigentümer für die Zeit von Juli 1992 bis Dezember 1994 kein Nutzungsentgeld von dem berechtigten Benutzer eines Grundstückes fordern kann. Hintergrund ist, dass in der ehemaligen DDR die Möglichkeit bestand, Grundstücke unentgeltlich zu nutzen. Diese Regelung hatte nach der Wiedervereinigung zunächst Bestand, konnte aber seit Juli 1992 aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr gelten. Entsprechende Ansprüche konnten die Grundstücksbesitzer jedoch erst mit Wirkung zum 1. Januar 1995 geltend machen. Rückwirkende Forderungen waren damit nicht möglich. Diese Regelung musste auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden.

Für das vorliegende Gesetz hatte der Bundesrat zunächst seine Zustimmung verweigert, weil er eine übermäßige finanzielle Belastung insbesondere für Wohnungsgesellschaften befürchtete. "Die jetzige Regelung für das Nutzungsentgeld berücksichtigt jedoch auch ihre Belange, weil der Zinssatz niedriger liegt, als ursprünglich geplant", erklärt Justizministerin Schubert.

 

Zu Ihrer Information: Das Grundstücksrechtsänderungsgesetz hatte zunächst für die Berechnung des Nutzungsentgeldes einen Zinssatz vorgesehen, der die Hälfte des üblichen Zinses von 4 % beträgt. Nach Beratungen wurde der Zins jedoch abgesenkt und beträgt nun nur noch ein Achtel (0,5 %). Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht, welche Belastungen nach dieser Regelung auf die Nutzer (im wesentlichen Wohnungsgenossenschaften) zukommt: Bei einem Grundstück mit einem Bodenwert von 250.000 Mark beträgt das Nutzungsentgeld jährlich 3.359 Mark bei abgesenkten Zinssatz. Bei einem regelmäßigen Zinssatz würden indes jährlich 13.436 Mark anfallen.

 

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