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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Gefangenenentlohnung: Bundesrat gibt grünes Licht für den Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert

29.09.2000, Magdeburg – 60

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 60/00

 

Magdeburg, den 29. September 2000

 

 

Gefangenenentlohnung: Bundesrat gibt grünes Licht für den Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert

 

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Der Bundesrat hat heute in seiner 754. Sitzung seine Zustimmung für den Gesetzentwurf des Landes Sachsen-Anhalt zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung erteilt. Der Entwurf wird nun in den Deutschen Bundestag eingebracht. "Damit ist es gelungen, eine Regelung für die Gefangenenentlohnung zu finden, die sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt als auch die schwierige Beschäftigungslage innerhalb des Vollzuges berücksichtigt", zeigt sich Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), erfreut.

Mit dem Gesetzentwurf Sachsen-Anhalts wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, die Bezahlung von Gefangenen neu zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 1998 die derzeitige Entlohnung der Gefangenen als zu gering und damit als einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich verankerten Gedanken der Resozialisierung von Strafgefangenen erklärt. Damit sind die Bundesländer gezwungen, eine erhöhte Anerkennung der bisherigen Entlohnung vorzunehmen. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es ihnen jedoch möglich, diese erhöhte Anerkennung nicht allein im Rahmen finanzieller Zahlungen vorzunehmen.

Dieser Möglichkeit trägt der Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalts Justizministerin Rechnung. Neben einer Anhebung der Entlohnung von 5 % auf 7% sieht er eine Freistellung von der Arbeit vor. Diese Freistellung kann auf unterschiedliche Weise von den Gefangenen in Anspruch genommen werden:

 

 

innerhalb der Anstalt,

als zusätzlicher Urlaub von der Haft, sofern der Inhaftierte für Vollzugslockerungen geeignet ist,

zur Ansparung von maximal sechs Tagen pro Jahr zur Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes.

 

Kommen die genannten Maßnahmen für einen Gefangenen nicht in Betracht, weil z. B. auf Grund seiner Persönlichkeit eine vorgezogene Entlassung oder Vollzugslockerungen ausgeschlossen sind, erhält er eine Ausgleichsentschädigung von 10 % des Arbeitslohnes bzw. der Ausbildungshilfe.

"Mit dieser Kombination aus einer finanziellen Anhebung der Entlohnung sowie einer alternativen Vergütung der Arbeit hat Sachsen-Anhalt eine Lösung gefunden, die auch unter finanziellen Gesichtspunkten für den Justizhaushalt der einzelnen Länder gerade noch machbar ist", so Justizministerin Schubert.

 

Zu Ihrer Information: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom Juli 1998 den Bundesländern eine Frist gesetzt, die Gefangenenentlohnung bis zum 31. Dezember 2000 neu zu regeln. Während sich die Länder auf eine Anhebung auf 7 % verständigt hatte, wollte das Bundesministerium der Justiz eine Anhebung von 15 %. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hatte die Regierungskoalition Anfang Juli 2000 in erster Lesung im Bundestag beraten. Sachsen-Anhalt hatte daraufhin im Juli 2000 seinen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung dem Bundesrat vorgelegt. Für die nun folgende Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag ist Justizministerin Karin Schubert zur Beauftragten des Bundesrates bestellt worden.

 

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