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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Strafrechtliches Sanktionensystem/ Justizministerin Karin Schubert: Reform ermöglicht bessere Differenzierung und berücksichtigt verstärkt Opferinteressen

25.09.2000, Magdeburg – 56

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 56/00

 

Magdeburg, den 22. September 2000

 

 

Strafrechtliches Sanktionensystem/ Justizministerin Karin Schubert: Reform ermöglicht bessere Differenzierung und berücksichtigt verstärkt Opferinteressen

 

 

Magdeburg/ Stendal. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), sieht in der anstehenden Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems eine Chance, besser auf Straftäter einzuwirken. "Bislang sieht das Erwachsenenstrafrecht lediglich zwei Hauptsanktionen vor ¿ die Geld- und die Freiheitsstrafe", erklärt die Ministerin. "Mit der geplanten Reform erhält die Justiz jedoch verschiedenste Möglichkeiten, angemessen und differenzierter auf Straftaten im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zu reagieren", so Karin Schubert. "Dies ist auch im Interesse der Opfer von Straftaten zu begrüßen, da beispielsweise die Verurteilung zu einer Geldstrafe eine zusätzliche Belastung für den Täter bedeutet, so dass dieser oftmals nicht mehr in der Lage ist, auch noch für die Schadensersatzansprüche des Opfers aufzukommen."

Im Rahmen der Feierlichkeiten anlässlich der Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Stendal, Uta Wilkmann, sowie der Verabschiedung des bisherigen Behördenleiters, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Klaus-Jürgen Mörs, stellte die Justizministerin die geplante Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems vor. Wesentliche Eckpunkte dieser Reform sind:

 

 

 

gemeinnützige Arbeit an Stelle von einer Geldstrafe

Erweiterung des verkehrsstrafrechtlichen Fahrverbots

Berücksichtigung der Wiedergutmachung bei Geldstrafen

 

 

"Die bisherigen Hauptsanktionen Geld- und Freiheitsstrafe können in manchen Fällen zu kriminalpolitisch unerwünschten Folgen führen", erklärte die Ministerin. Eine Geldstrafe könne entsozialisierend wirken und in Einzelfällen sogar die wirtschaftliche Existenz von Familien gefährden. Noch drastischer seien die Folgen für Straftäter und deren Familien bei kurzfristigen Freiheitsstrafen. "Kann die Justiz jedoch alternativ mit der Verhängung von gemeinnütziger Arbeit auf Straftaten reagieren, werden diese unerwünschten Begleiterscheinungen vermieden", so Karin Schubert. "Die Strafe für den Täter besteht darin, dass er seine Arbeitskraft einsetzen muss und eine Einbuße seiner Freizeit erfährt. Der für die Gesellschaft wichtige und auch präventive Aspekt dabei ist, dass der Täter in die soziale Verantwortung genommen wird und Kontakt zu positiven Rollenvorbildern, beispielsweise ehrenamtlich tätigen Menschen, bekommt."

Erfahrungen, die den Erfolg dieses Vorgehens bestätigen, kann das Land Sachsen-Anhalt seit Jahren vorweisen: Allein im vergangenen Jahr haben durch die Vermittlung des Sozialen Dienstes der Justiz rund 4200 Straftäter gemeinnützige Arbeit geleistet. Weil die gemeinnützige Arbeit bislang aber kein eigenständiges Sanktionsmittel für erwachsene Straftäter ist, ist sie bislang nur an Stelle einer Ersatzfreiheitsstrafe möglich. Das heißt, sie kommt nur für die Menschen in Betracht, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und diese nicht zahlen können.

"Ferner soll das verkehrsstrafrechtliche Fahrverbot zur Hauptstrafe aufgewertet werden, wenn das Kraftfahrzeug als Tatmittel eingesetzt worden ist", erklärt die Ministerin. Bislang sei die Verhängung dieser Strafe nur neben der Verurteilung zu einer Geldstrafe möglich. Künftig solle das Verbot jedoch auch an Stelle einer Geldstrafe möglich sein und das Höchstmaß von drei auf sechs Monate angehoben werden. "Dieses Sanktionsmittel ist in den Fällen als Alternative zu begrüßen, wenn die Geldstrafe den Straftäter nicht fühlbar trifft. Denn ein Fahrverbot stellt für die meisten Menschen eine empfindliche Auswirkung auf ihr gesamtes Arbeits- und Privatleben dar", ist Karin Schubert überzeugt.

Besonders wichtig ist Sachsen-Anhalts Justizministerin, dass bei dem bisherige Geldstrafensystem im Rahmen der Reform das Element der Wiedergutmachung berücksichtigt werden soll. Bislang ist es möglich, dass die Vollstreckung der Geldstrafe ohne Rücksicht auf Zahlungen, die der Täter an das Opfer zu leisten hat, erfolgt. "Dies ist nicht mit den Interessen der Opfer und einer opferorientierten Kriminalpolitik zu vereinbaren, weil diese Regelung zu Lasten der Geschädigten gehen kann", so Karin Schubert. Sie setzt sich darum dafür ein, dass die Wiedergutmachung des Opfers in den Mittelpunkt rückt. "Den Täter kann man zu einer derartigen Leistung motivieren, indem man ihm die Möglichkeit bietet, die Strafe ganz oder zum Teil zu erlassen, wenn er für die Schäden des Opfers aufgekommen ist", ist die Ministerin überzeugt.

 

 

Zu Ihrer Information: Der Bundesrat hat vier Gesetzesinitiativen zur Reform des strafrechtlichen Santionensystems in den Bundestag eingebracht. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems hat sich mit diesen Vorschlägen befasst und im März dieses Jahres ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Bundesregierung plant nun ¿ unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Berichts ¿ einen eigenen Gesetzesentwurf.

 

 

 

 

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