Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Richterin aus Sachsen-Anhalt ins Bundessozialgericht gewählt
06.07.2018, Magdeburg – 23
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Berlin (MJ). Judit Neumann,
Richterin am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wechselt an das
Bundessozialgericht. Der Richterwahlausschuss wählte die 42jährige Juristin am
Donnerstag in Berlin. Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding sagte:
?Ich freue mich sehr, dass eine Richterin aus unserem Bundesland Recht sprechen
wird am höchsten Sozialgericht der Bundesrepublik. Ich gratuliere Frau Neumann zu
ihrer Wahl und wünsche ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit. Ihre Wahl spricht
auch für die Anerkennung, die unsere Richterinnen und Richter bundesweit
erfahren.?
Der
Präsident des Landessozialgerichts Fock sagte: "Ich freue mich für unsere
Kollegin. Unsere starke Präsenz am Bundessozialgericht mit mittlerweile zwei
Richterinnen und einem Richter beweist die in unserem Land gewachsene Qualität
der Rechtsprechung."
Die
gebürtige Magdeburgerin Judit Neumann wurde 1976 geboren. Sie studierte von
1997 bis 2003 Jura an der Martin-Luther-Universität Halle. Nach dem
Referendariat am Landgericht Fulda von 2003 bis 2005 wurde sie Richterin auf
Probe am Sozialgericht Halle. 2009 erhielt sie die Ernennung als Richterin am
Sozialgericht Halle. Es folgte eine zweijährige Abordnung als wissenschaftliche
Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht. Seit 2015 ist Frau Neumann Richterin
am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
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