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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Strafvollzug/ Justizministerin Karin Schubert: Ausbildung der Gefangenen hilft bei der Wiedereingliederung

20.07.2005, Magdeburg – 38

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 38/00

 

Magdeburg, den 19. Juni 2000

 

 

Strafvollzug/ Justizministerin Karin Schubert: Ausbildung der Gefangenen hilft bei der Wiedereingliederung

 

 

Magdeburg. (MJ) Wenn Mitte Juli in Sachsen-Anhalt das Schuljahr 1999/2000 zu Ende geht, erhalten auch über 100 jugendliche und heranwachsende Gefangene, die an der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung in der Jugendanstalt (JA) Halle teilgenommen haben, ihre Zeugnisse. Fünf von ihnen werden in diesem Jahr den Realschulabschluss und 20 den Hauptschulabschluss erreichen. Acht junge Straftäter werden ihren Berufsschulabschluss als Maler und Lackierer erhalten und 19 das Jahreszeugnis im Berufsvorbereitungsjahr.

"Mit dem Schulabschluss haben diese jungen Menschen während ihrer Haftzeit eine Basis für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft und damit sich selbst eine Zukunftsperspektive geschaffen", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD).

"Ein Großteil der Inhaftierten ist zu Beginn der Haftzeit aufgrund mangelnder oder fehlender Schul- oder Berufsausbildung arbeitslos. Häufig hat dieser Umstand in die Kriminalität geführt", erklärt die Ministerin. "Mit dem Erwerb von Schul- bzw. Berufsbildungsabschlüssen werden die Gefangenen jedoch befähigt, nach Haftende auf rechtschaffene Art ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Damit leistet der Justizvollzug einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Für die Allgemeinheit bedeutet dies besseren Schutz vor weiteren Straftaten", ist Karin Schubert überzeugt.

Das Land Sachsen-Anhalt unternimmt darum alle Anstrengungen, die Aus- und Fortbildung im Justizvollzug möglichst umfangreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere für die Jugendanstalt Halle, zumal laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) für junge Straftäter die Möglichkeit der schulischen und beruflichen Förderung gewährleistet sein muss. In der JA Halle wird derzeit neben dem schulischen Angebot die Erstausbildung zum Maler und Maurer angeboten. Ferner gibt es die Möglichkeit eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) in den Berufsfeldern Metall, Elektro, Bau, Farbe/Raumgestaltung sowie Garten- und Landschaftsgestaltung sowie verschiedene Lehrgänge zur Berufsvorbereitung.

Das Aus- und Fortbildungsangebot im Justizvollzug wird mit den örtlichen Arbeitsämtern abgestimmt und ist am Arbeitsmarkt orientiert. 1999 hat das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt insgesamt über 1,3 Millionen Mark in diesen Bereich inves

tiert.

Im vergangenen Jahr haben 332 Häftlinge an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen, 144 davon waren Jugendliche oder Heranwachsende. Für fünf jugendliche Straftäter in der Jugendanstalt Halle ging 1999 nach dreijähriger Lehrzeit ihre Erstausbildung als Maler oder Maurer mit der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung zu Ende. Von den erwachsenen Gefangenen haben im vergangenen Jahr 33 ihre zweijährige Umschulung mit der Gesellenprüfung abgeschlossen.

 

 

Zu Ihrer Information : Im Land Sachsen-Anhalt gibt es sieben Justizvollzugsanstalten und eine Jugendanstalt, in denen zurzeit insgesamt 2462 Häftlinge (Stand 16. Juni 2000) einsitzen. Für das Arbeitswesen im Justizvollzug ist die "Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt" (JVAV) zuständig. Dieser Landesbetrieb organisiert und koordiniert die berufliche Aus- und Fortbildung sowie das Arbeitsplatzangebot in den Anstalten. Denn nach dem Strafvollzugsgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, für Gefangenen die Möglichkeit zur Arbeit bzw. zur beruflichen Aus- und Fortbildung zu schaffen.

Nähere Informationen zum Arbeitswesen im Justizvollzug Sachsen-Anhalts gibt die Broschüre "Justizvollzugsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt", die per E-Mail ( jvav@jvav-lsa.de ) oder unter nachstehender Adresse bestellt werden kann: Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Gröberssche Str. 1, 06184 Raßnitz.

 

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

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