Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Diskussion um Fake-News in sozialen Medien: Verbreitung von Falschmeldungen durch Social Bots stoppen
02.01.2017, Magdeburg – 1
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Anne-Marie
Keding: ?Umgang mit Social Bots ? Arbeitsgruppe eingerichtet?
Eva
Kühne-Hörmann: ?Hessisches Botnetz-Gesetz noch vor Bundestagswahl umsetzen?
Prof.
Dr. Winfried Bausback: ?Fake-News auch potenzielle Gefahr für Rettungskräfte
und Polizei?
Magdeburg/München/Wiesbaden In der aktuellen
Diskussion um sogenannte ?Fake-News? und dem Einsatz von Social Bots in
sozialen Medien warnen die Justizminister Sachsen-Anhalts, Hessens und Bayerns
davor, das Problem von Falschmeldungen in sozialen Medien zu unterschätzen:
?Dies ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern das sind allenfalls die ersten
Gehversuche manipulativer Kommunikation im Internet. Fake-News sind bewusste
Falschmeldungen, mit denen die öffentliche Stimmung angeheizt, persönliche
Angriffe ausgeübt oder schlicht die Grenzen von Fakten und bewussten Lügen
gezielt verwischt werden sollen. Oft reicht eine falsche Meldung aus, dass die
gesamte Republik darüber diskutiert. Das zeigt die explosive politische Kraft,
die soziale Medien mittlerweile auch in Deutschland haben", so Hessens Justizministerin
Eva Kühne-Hörmann.
"Es ist nicht allein der Umstand
problematisch, dass der Inhalt der Meldungen nicht den Tatsachen entspricht.
Dass hierauf aufbauend in wenigen Minuten eine Lawine von Desinformationen in
den sozialen Medien verbreitet werden kann, ist das eigentliche Problem?, so
der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der zudem darauf
hinwies, dass solche Fake-News in Katastrophen- oder Anschlagsfällen auch
Rettungskräfte und Polizei behindern können. ?Wenn zum Beispiel bei einem
Amoklauf die Bürgerinnen und Bürger durch Fake-News gezielt verunsichert und in
die Irre geführt werden, dann ist das nicht nur eine gravierende Straftat, die
nach meiner Überzeugung strenger bestraft werden muss als nach geltendem Recht.
Es kann auch schlimme Konsequenzen für die Betroffenen, aber auch für die
Arbeit der Rettungskräfte und der Polizei haben. Es ist deshalb notwendig, die
Verbreitungswege solcher Fake-News trocken zu legen.? ?Wir müssen die Verbreitungswege von
Falschmeldungen in sozialen Medien kappen?, so die Justizministerin
Sachsen-Anhalts Anne-Marie Keding. ?Bei der Verbreitung von Falschmeldungen
spielen Social Bots, also Fake-Profile in sozialen Medien, eine maßgebliche
Rolle. Social Bots sind computergesteuerte Fake-Accounts in sozialen Medien,
die den Eindruck erwecken, eine menschliche Identität zu haben. Wer auch immer
ein Interesse an Desinformation und Manipulation von Diskussionen hat, kann per
Mausklick eine ganze Armada von Fake-Profilen in Gang setzen und diese
Informationen verbreiten lassen. Dämmen wir diese Kommunikationskanäle ein,
nehmen wir unredlichen Akteuren ein entscheidendes Handlungsinstrument?,
erläuterte die Ministerin.
?Genau diesen Ansatz verfolgt die Hessische
Botnetz-Initiative (BR-Drs. 338/16), die der Bundesrat bereits beschlossen hat
und die dem Deutschen Bundestag derzeit vorliegt. Der Betrieb solcher Social
Bots wäre bei Umsetzung unseres Gesetzentwurfs auf einen Schlag strafbar, wenn
er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber solcher sozialer
Medien verstieße. Gerade mit Blick auf die anstehenden Bundestags- und
Landtagswahlen in diesem Jahr und auf die mutmaßliche Einflussnahme solcher Social
Bots auf die amerikanische Präsidentschaftswahl ist es dringend notwendig, dass
die Botnetz-Initiative noch vor den Bundestagswahlen umgesetzt wird?, so
Kühne-Hörmann.
?Auch denjenigen, die gezielt Hass oder
Beleidigungen verbreiten, müssen wir zeigen, dass der Rechtsstaat dieses
Handeln keinesfalls duldet. Gerade wenn Hass oder Beleidigungen öffentlich oder
durch Verbreiten von Schriften erfolgen, muss der Strafrahmen erhöht werden. Es
muss jedem klar werden: Hass und Beleidigungen in einem Medium, das sehr viele
Menschen erreicht und das auch nicht vergisst, haben eine ganz andere Qualität
und werden entsprechend auch strenger bestraft?, betonte Bausback.
?Die strafrechtliche Sanktionierung von
Social Bots ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch im Bereich des Zivilrechts, etwa
bei gezielten Schlechtbewertungen von Unternehmen im Internet, und auf
europäischer Ebene muss dem Phänomen wirksam entgegen getreten werden.
Sachsen-Anhalt hat deshalb eine Arbeitsgruppe initiiert, die weitere Vorschläge
zum rechtlichen Umgang mit Social Bots erarbeiten wird?, so Anne-Marie Keding.
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