Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Diskussion um Fake-News in sozialen Medien: Verbreitung von Falschmeldungen durch Social Bots stoppen

02.01.2017, Magdeburg – 1

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

Normal

0

 

 

 

 

 

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Anne-Marie

Keding: ?Umgang mit Social Bots ? Arbeitsgruppe eingerichtet?

 

Eva

Kühne-Hörmann: ?Hessisches Botnetz-Gesetz noch vor Bundestagswahl umsetzen?

 

 

 

Prof.

Dr. Winfried Bausback: ?Fake-News auch potenzielle Gefahr für Rettungskräfte

und Polizei?

 

 

 

Magdeburg/München/Wiesbaden In der aktuellen

Diskussion um sogenannte ?Fake-News? und dem Einsatz von Social Bots in

sozialen Medien warnen die Justizminister Sachsen-Anhalts, Hessens und Bayerns

davor, das Problem von Falschmeldungen in sozialen Medien zu unterschätzen:

?Dies ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern das sind allenfalls die ersten

Gehversuche manipulativer Kommunikation im Internet. Fake-News sind bewusste

Falschmeldungen, mit denen die öffentliche Stimmung angeheizt, persönliche

Angriffe ausgeübt oder schlicht die Grenzen von Fakten und bewussten Lügen

gezielt verwischt werden sollen. Oft reicht eine falsche Meldung aus, dass die

gesamte Republik darüber diskutiert. Das zeigt die explosive politische Kraft,

die soziale Medien mittlerweile auch in Deutschland haben", so Hessens Justizministerin

Eva Kühne-Hörmann.

 

"Es ist nicht allein der Umstand

problematisch, dass der Inhalt der Meldungen nicht den Tatsachen entspricht.

Dass hierauf aufbauend in wenigen Minuten eine Lawine von Desinformationen in

den sozialen Medien verbreitet werden kann, ist das eigentliche Problem?, so

der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der zudem darauf

hinwies, dass solche Fake-News in Katastrophen- oder Anschlagsfällen auch

Rettungskräfte und Polizei behindern können. ?Wenn zum Beispiel bei einem

Amoklauf die Bürgerinnen und Bürger durch Fake-News gezielt verunsichert und in

die Irre geführt werden, dann ist das nicht nur eine gravierende Straftat, die

nach meiner Überzeugung strenger bestraft werden muss als nach geltendem Recht.

Es kann auch schlimme Konsequenzen für die Betroffenen, aber auch für die

Arbeit der Rettungskräfte und der Polizei haben. Es ist deshalb notwendig, die

Verbreitungswege solcher Fake-News trocken zu legen.? ?Wir müssen die Verbreitungswege von

Falschmeldungen in sozialen Medien kappen?, so die Justizministerin

Sachsen-Anhalts Anne-Marie Keding. ?Bei der Verbreitung von Falschmeldungen

spielen Social Bots, also Fake-Profile in sozialen Medien, eine maßgebliche

Rolle. Social Bots sind computergesteuerte Fake-Accounts in sozialen Medien,

die den Eindruck erwecken, eine menschliche Identität zu haben. Wer auch immer

ein Interesse an Desinformation und Manipulation von Diskussionen hat, kann per

Mausklick eine ganze Armada von Fake-Profilen in Gang setzen und diese

Informationen verbreiten lassen. Dämmen wir diese Kommunikationskanäle ein,

nehmen wir unredlichen Akteuren ein entscheidendes Handlungsinstrument?,

erläuterte die Ministerin.

 

?Genau diesen Ansatz verfolgt die Hessische

Botnetz-Initiative (BR-Drs. 338/16), die der Bundesrat bereits beschlossen hat

und die dem Deutschen Bundestag derzeit vorliegt. Der Betrieb solcher Social

Bots wäre bei Umsetzung unseres Gesetzentwurfs auf einen Schlag strafbar, wenn

er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber solcher sozialer

Medien verstieße. Gerade mit Blick auf die anstehenden Bundestags- und

Landtagswahlen in diesem Jahr und auf die mutmaßliche Einflussnahme solcher Social

Bots auf die amerikanische Präsidentschaftswahl ist es dringend notwendig, dass

die Botnetz-Initiative noch vor den Bundestagswahlen umgesetzt wird?, so

Kühne-Hörmann.

 

?Auch denjenigen, die gezielt Hass oder

Beleidigungen verbreiten, müssen wir zeigen, dass der Rechtsstaat dieses

Handeln keinesfalls duldet. Gerade wenn Hass oder Beleidigungen öffentlich oder

durch Verbreiten von Schriften erfolgen, muss der Strafrahmen erhöht werden. Es

muss jedem klar werden: Hass und Beleidigungen in einem Medium, das sehr viele

Menschen erreicht und das auch nicht vergisst, haben eine ganz andere Qualität

und werden entsprechend auch strenger bestraft?, betonte Bausback.

 

?Die strafrechtliche Sanktionierung von

Social Bots ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch im Bereich des Zivilrechts, etwa

bei gezielten Schlechtbewertungen von Unternehmen im Internet, und auf

europäischer Ebene muss dem Phänomen wirksam entgegen getreten werden.

Sachsen-Anhalt hat deshalb eine Arbeitsgruppe initiiert, die weitere Vorschläge

zum rechtlichen Umgang mit Social Bots erarbeiten wird?, so Anne-Marie Keding.

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung