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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Kolb-Janssen: Sexualstrafrecht endlich neu fassen

14.01.2016, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

Magdeburg (MJ).

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Prof. Angela

Kolb-Janssen, hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts als überfällig

bezeichnet. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß Paragraf 177

des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Kolb-Janssen: ?Bisher werden aber nicht

alle strafwürdigen Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von den

Straftatbeständen erfasst. Diese 

Schutzlücken müssen geschlossen werden.? Dies gelte etwa wenn ? wie bei

den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln - das Opfer aufgrund der

überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann, oder wenn

das Opfer aus Furcht von Widerstand absehe. Nach geltender Rechtslage liegt eine

Strafbarkeit nämlich nur dann vor, wenn der Täter den Willen des Opfers für die

Vornahme der sexuellen Handlung beugt. Die Reformpläne

von Bundesjustizminister Heiko Maas seien daher ein Schritt in die richtige

Richtung, so Kolb-Janssen.

 

 

 

Neben

der Repression müsse die Hilfe für Opfer stehen, sagte die Ministerin. Sie

betonte die Notwendigkeit eines engmaschigen Netzes an Beratungs- und

Hilfsangeboten wie Opferberatung, Gewaltschutzambulanzen und Zeugenbetreuung

bei Gerichtsprozessen. ?Der kurz vor Weihnachten vorgelegte interministerielle

Opferschutzbericht des Landes zeigt: Sachsen-Anhalt ist hier gut aufgestellt?,

so Kolb-Janssen.

 

 

 

Kolb-Janssen

begrüßte ausdrücklich den Aufruf unter #ausnahmslos, mit dem Frauen sich gegen

sexualisierte Gewalt und Rassismus positionieren und fordern, dass Schutzlücken

im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung geschlossen, die

Arbeit von Beratungsstellen gestärkt und

in der Gesellschaft über sexualisierte Gewalt offen, kritisch und differenziert

debattiert wird.

 

 

 

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