Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Kolb-Janssen: Sexualstrafrecht endlich neu fassen
14.01.2016, Magdeburg – 2
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Magdeburg (MJ).
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Prof. Angela
Kolb-Janssen, hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts als überfällig
bezeichnet. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß Paragraf 177
des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Kolb-Janssen: ?Bisher werden aber nicht
alle strafwürdigen Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von den
Straftatbeständen erfasst. Diese
Schutzlücken müssen geschlossen werden.? Dies gelte etwa wenn ? wie bei
den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln - das Opfer aufgrund der
überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann, oder wenn
das Opfer aus Furcht von Widerstand absehe. Nach geltender Rechtslage liegt eine
Strafbarkeit nämlich nur dann vor, wenn der Täter den Willen des Opfers für die
Vornahme der sexuellen Handlung beugt. Die Reformpläne
von Bundesjustizminister Heiko Maas seien daher ein Schritt in die richtige
Richtung, so Kolb-Janssen.
Neben
der Repression müsse die Hilfe für Opfer stehen, sagte die Ministerin. Sie
betonte die Notwendigkeit eines engmaschigen Netzes an Beratungs- und
Hilfsangeboten wie Opferberatung, Gewaltschutzambulanzen und Zeugenbetreuung
bei Gerichtsprozessen. ?Der kurz vor Weihnachten vorgelegte interministerielle
Opferschutzbericht des Landes zeigt: Sachsen-Anhalt ist hier gut aufgestellt?,
so Kolb-Janssen.
Kolb-Janssen
begrüßte ausdrücklich den Aufruf unter #ausnahmslos, mit dem Frauen sich gegen
sexualisierte Gewalt und Rassismus positionieren und fordern, dass Schutzlücken
im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung geschlossen, die
Arbeit von Beratungsstellen gestärkt und
in der Gesellschaft über sexualisierte Gewalt offen, kritisch und differenziert
debattiert wird.
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