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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt geht in den Ruhestand

26.02.2024, Magdeburg – 003/2024

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Der Präsident des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt, Michael Fock, beendet seine berufliche Tätigkeit und tritt am 1. März seinen Ruhestand an.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, würdigte den 65-Jährigen zum Abschied: „Michael Fock hat die Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt mehr als drei Jahrzehnte mit geprägt und gestaltet. Er überzeugte dabei mit seiner ausgezeichneten juristischen Kompetenz und seinem treffsicheren Blick für die soziale Dimension des Einzelfalls. Er hat damit während seines Berufslebens einen wichtigen Beitrag für die Justiz, die Rechtspflege und die Menschen in unserem Land geleistet. Ich danke Herrn Fock für sein berufliches Engagement und wünsche ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit.“

Michael Fock wurde 1958 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat er 1991 in den Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt ein, zuerst als Richter auf Probe. Es folgten berufliche Stationen als Richter am Sozialgericht Magdeburg und Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2002 wurde Michael Fock zum Direktor des Sozialgerichts Magdeburg ernannt. 2007 folgte die Beförderung zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt und im Juli 2015 zum Präsidenten des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt.

Michael Fock ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Magdeburg. Über seine Nachfolge wird demnächst entschieden.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit in Deutschland und schützt im Wesentlichen die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Sozialgerichte entscheiden zum Beispiel bei Streitfällen mit Bezug zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung sowie in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe. In Sachsen-Anhalt gibt es drei Sozialgerichte (SG) in Halle (Saale), Dessau-Roßlau und in Magdeburg. Das höchste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt ist das Landessozialgericht (LSG) mit Sitz in Halle (Saale).

Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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