Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Erfolgsprojekt „E-Examen“ wird in Sachsen-Anhalt ausgeweitet: Juristische Staatsprüfungen künftig vollständig am Computer möglich
03.01.2024, Magdeburg – 001/2024
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Nachdem Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 als erstes Bundesland in Deutschland das elektronische Staatsexamen („E-Examen“) für die zweite juristische Staatsprüfung in der Juristenausbildung eingeführt und damit erfolgreich eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen hatte, steht nunmehr der nächste Digitalisierungsschritt an. In diesem Jahr wird das E-Examen auch für die erste juristische Staatsprüfung in Sachsen-Anhalt eingeführt. Im August 2024 werden Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt erstmals die Möglichkeit haben, die Klausuren im Rahmen der ersten juristischen Prüfung am Laptop anstatt handschriftlich abzulegen. Das haben das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt und die Martin-Luther-Universität (MLU) Halle-Wittenberg vereinbart.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Wir erweitern konsequenterweise unser Erfolgsprojekt, welches seit Beginn auf eine durchweg positive Resonanz gestoßen ist. Die staatlichen Prüfungen des ersten und des zweiten juristischen Examens können in Sachsen-Anhalt ab Sommer 2024 dann vollständig am Computer geschrieben werden. Wir gehen damit nicht nur mit der Zeit, sondern entsprechen vor allen Dingen auch dem Ansinnen der Studentinnen und Studenten, die in einer digitalen Welt auch die Prüfungen vollständig am Rechner absolvieren wollen. Das Justizministerium und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben gemeinsam die hierfür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Mein Dank geht an die Beteiligten, die an der Umsetzung arbeiten und dafür sorgen, dass Sachsen-Anhalt hier weiterhin mit die Nase vorn hat.“
Der Studiendekan des Juristischen Bereichs der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Prof. Dr. Daniel Ulber: "Der Juristische Bereich der Martin-Luther-Universität ist erfreut über die vollständige Einführung des E-Examens. Sie entspricht dem Wunsch der Studierenden."
Die positive Resonanz auf die Einführung des E-Examens für die zweite juristische Staatsprüfung durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Jahr 2019 zeigt auch die Statistik: Seit 2019 haben insgesamt 540 Frauen und Männer das zweite juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt absolviert. Davon haben knapp 99 Prozent (534 Personen) das E-Examen gewählt und die Prüfung am Laptop geschrieben. Nur sechs Personen haben zwischenzeitlich das Examen handschriftlich abgelegt. In den Jahren 2022 und 2023 lag die Quote der zu prüfenden Personen, die die zweite juristische Staatsprüfung in Sachsen-Anhalt am Rechner geschrieben haben, bei 100 Prozent.
Hintergrund:
Die Juristenausbildung in Deutschland ist zweistufig organisiert. Nach der Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften mit der ersten juristischen Prüfung folgen das Rechtsreferendariat und die abschließende zweite juristische Staatsprüfung. Absolventinnen und Absolventen der beiden juristischen Staatsexamen werden auch als Volljuristinnen und Volljuristen bezeichnet. Für Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen des ersten und zweiten Examens ist das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt zuständig, welches organisatorisch zum Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt gehört.
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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