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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Sozialer Dienst der Justiz

Justizministerin Karin Schubert: Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bewährt

15.03.2000, Magdeburg – 012/2000

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) hat sich in Sachsen-Anhalt als wirksame Maßnahme zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens bewährt. 68 Prozent aller Fälle, in denen die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und freier Träger eine Einigung zwischen Tätern und Opfern angestrebt haben, sind erfolgreich abgeschlossen worden. „Damit hat die Justiz insbesondere gegenüber den Opfern konkrete Hilfe geleistet“, so Justizministerin Karin Schubert (SPD). „Denn der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der Wiedergutmachung, die dem Opfer hilft, seine Ansprüche schneller geltend machen zu können. Gleichzeitig erfährt der Täter durch die unmittelbare Konfrontation mit seiner Tat und seinem Opfer, welche drastischen Auswirkungen sein Handeln hatte. Dadurch kann ein Umdenken erreicht und somit ein wirksamer Schutz gegen erneute Straftaten erzielt werden“, erklärt die Ministerin.

Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das den TOA für Jugendliche und Erwachsene 1994 landesweit eingeführt hat. Seitdem steigt die Zahl der Fälle, in denen es zwischen Opfern und Tätern zu einer beidseitigen hilfreichen Lösung gekommen ist, beständig. 1999 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz sowie der freien Träger in 1554 Fällen den TOA durchgeführt. Zum Vergleich: 1996 erfolgte der Schlichtungsversuch in 1034 Fällen, 1997 in 1297 Fällen und 1998 in 1401 Fällen.

Im vergangenen Jahr ist der TOA insbesondere bei Körperverletzungsdelikten (56 % der Fälle) angewendet worden, weitere Delikte waren Sachbeschädigung (14 %), Beleidigung (7 %) Bedrohung (6 %) und Diebstahl (5 %).

Aufgrund der positiven Erfahrungen in Sachsen-Anhalt gehörte Justizministerin Schubert zu den Initiatoren einer Gesetzesänderung, die im Dezember 1999 in Kraft getreten ist: Der TOA ist in die Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen worden und ist damit generell als mögliches Instrumentarium zur Ahndung einer Straftat in Erwägung zu ziehen. Aufgrund der Gesetzesänderung kann ein Verfahren nun nach § 153 a StPO eingestellt werden, wenn der TOA erfolgreich verlaufen ist.

Weitere Erfolge konnte der Soziale Dienst der Justiz auch im Bereich der Opferberatung erzielen. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, dass über justizeigene Opferberatungsstellen in Magdeburg, Dessau, Halberstadt, Halle und Stendal verfügt. Landesweit sind im vergangenen Jahr 631 Opfer betreut worden. Damit hat sich die Anzahl der Hilfesuchenden gegenüber 1998 um 20 Prozent gesteigert. „Der Justiz wird häufig vorgeworfen, sie kümmere sich mehr um die Belange der Täter als um die der Opfer“, so Justizministerin Schubert. „In unseren Opferberatungsstellen erfahren die Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, sowie ihre Angehörigen jedoch konkrete Hilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz führen Gespräche mit ihnen und bieten neben Hilfe in Krisensituation eine psychosoziale Langzeitberatung an. Ferner leisten sie praktische Hilfestellungen, begleiten beispielsweise die Opfer zur Polizei, zu Ämtern, Behörden und Ärzten.“

Abgerundet wird diese Arbeit durch die Tätigkeit des Sozialen Dienstes der Justiz innerhalb der sozialpädagogischen Zeugenbetreuung. Sie erfolgt – teilweise mit Hilfe freier Träger – inzwischen an den Amts- und Landgerichten in Magdeburg, Halle, Dessau und Stendal. Allein in Magdeburg haben im vergangenen Jahr 757 Zeuginnen und Zeugen diese Betreuung in Anspruch genommen. Das bedeutet gegenüber 1998 eine Steigerung von über 23 Prozent.

Weitere Schwerpunkte des Sozialen Dienstes der Justiz, sind die Bewährungshilfe und die Gerichtshilfe. „Ohne die Tätigkeit auf diesem Gebiet wäre die Arbeit der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt kaum noch denkbar“, so Ministerin Schubert.

1999 wurden von 80 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz 5974 Personen (1998: 5190 Personen) betreut, die zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind. Sie wurden beispielsweise bei der Wohnungs- und Arbeitsuche unterstützt und haben Hilfe erhalten, soziale Bindungen aufzubauen oder zu erhalten.

„Damit wird straffällig gewordenen Menschen geholfen, künftig ein straffreies Leben zu führen“, erklärt die Ministerin. „Für den Haushalt der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt bedeutet das Engagement der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aber auch eine Entlastung“, sagt Karin Schubert. „Hätten sich alle Personen, die unter der Bewährungsaufsicht des Sozialen Dienstes der Justiz stehen, in Haftanstalten befunden, wären dem Land Sachsen-Anhalt weitere Kosten in Höhe von über 319 Millionen Mark entstanden“, erklärt die Ministerin.

Ähnlich verhält es sich mit der Tätigkeit der Gerichtshilfe: Durch ihre Vermittlung hat sich 1999 die Zahl derjenigen, die gemeinnützige Arbeit geleistet haben anstatt eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, weiter erhöht: Im vergangenen Jahr konnten durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit 67.716 Hafttage, das entspricht 185 Haftjahren, abgewendet werden. Zum Vergleich: 1998 sind durch die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit 143,74 Haftjahre abgewendet worden.

„Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit aus mehreren Gründen sinnvoll und erfolgreich ist“, so Karin Schubert. „Mit ihrem Arbeitseinsatz leisten Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und diese nicht zahlen können, einen sinnvollen Beitrag zum Gemeinwesen. Ferner werden sie nicht durch das Verbüßen einer Ersatzfreiheitsstrafe aus ihrem Lebensalltag gerissen und erhalten so schnell wie möglich eine Chance, künftig ein straffreies Leben zu führen. Gleichzeitig werden aber auch personal- und kostenintensive Haftplätze nicht unnötig gebunden und dem Justizvollzug sind 1999 zusätzliche Kosten in Höhe von fast zehn Millionen Mark erspart geblieben.“

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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