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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Verfahrensdauer - Becker: Schnelles Recht ist wichtig für innere Sicherheit - Beschleunigte Verfahren auf hohem Niveau

04.11.2005, Magdeburg – 55

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 055/05

 

Magdeburg, den 4. November 2005

 

Verfahrensdauer - Becker: Schnelles Recht ist wichtig für innere Sicherheit - Beschleunigte Verfahren auf hohem Niveau

Magdeburg (MJ). Zahlreiche Fälle haben in jüngster Zeit gezeigt, welche Bedeutung einer schnellen Rechtsprechung zukommt. Nicht nur im Jugendstrafrecht, sondern auch bei Erwachsenen setzt sich Sachsen-Anhalts Justiz seit Jahren für eine Beschleunigung von Verfahren ein ¿ mit Erfolg. "Die Verlässlichkeit und auch Schnelligkeit der Justiz sind wichtige Faktoren für die reale und die gefühlte Sicherheit in einem Land", so Justizminister Curt Becker.

Positiv entwickelt hat sich in diesem Jahr die Anzahl der beschleunigten Verfahren im Erwachsenenstrafrecht. Mit über 800 gestellten Anträgen bis Ende August 2005 wurde das beschleunigte Verfahren bereits nahezu so oft beantragt, wie im gesamten Vorjahr und wird somit bis Ende des Jahres auf einem hohen Niveau ankommen. Noch im Jahr 2001 fristeten diese schnellen Verfahren ein Schattendasein in Sachsen-Anhalt. Nur 143 Verfahren wurden durchgeführt.

Justizminister Curt Becker begrüßte diese Entwicklung. "Von einem schnellen Prozess profitieren alle Beteiligten. Straftäter werden unmittelbar zur Rechenschaft gezogen und spüren die Folgen ihres Fehlverhaltens sofort", sagte der Minister. Auch den Opfern werde man dadurch besser gerecht.

Neben dieser Entwicklung könne sich auch die generelle Verfahrensdauer bei Straftaten in Sachsen-Anhalts Gerichten sehen lassen.

An den Amtsgerichten dauerte im ersten Halbjahr 2005 ein Strafverfahren durchschnittlich 4,4 Monate. Damit werde ein positiver Trend fortgeführt. Noch im Jahr 2002 wurden durchschnittlich 4,9 Monate aufgewandt.

An den Landgerichten werden Strafsachen in erster Instanz durchschnittlich in 7 Monaten erledigt. In der zweiten Instanz konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer von 4,7 Monate im vergangenen Jahr auf 4,1 Monate im ersten Halbjahr 2005 verbessert werden.

In der Revisionsinstanz beim Oberlandesgericht liegt die Bearbeitungszeit 40 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

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