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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Neues Gesetz- Becker: DNA-Analyse muss mit herkömmlichem Fingerabdruck gleichgestellt werden

28.10.2005, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/05

 

Magdeburg, den 28. Oktober 2005

 

Neues Gesetz- Becker: DNA-Analyse muss mit herkömmlichem Fingerabdruck gleichgestellt werden

Magdeburg (MJ). Am 1. November tritt das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse auch in Sachsen-Anhalt in Kraft. Damit wird der Einsatz der DNA-Analyse zu erkennungsdienstlichen Zwecken bei der Strafverfolgung ausgeweitet. "Die Hürden zur Anwendung wurden abgesenkt, so dass dieses erfolgreiche Instrument gegen das Verbrechen weiter an Bedeutung gewinnt", so Justizminister Curt Becker.

 

 

Durch das Gesetz wird unter anderem der Katalog der Anlasstaten erweitert. Bisher musste der Beschuldigte eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder ein Sexualdelikt verübt haben, ehe eine DNA-Analyse für zukünftige Strafverfahren durchgeführt werden konnte. Ab jetzt ist die Anwendung auch dann möglich, wenn ein Beschuldigter mehrfach Straftaten begeht, die in der Summe schwerwiegend sind.

 

 

 

Auch hinsichtlich der so genannten Negativprognose wurden Spielräume geschaffen. Bislang konnte die DNA-Analyse nur erfolgen, wenn neben der Anlasstat auch die Wahrscheinlichkeit bestand, dass der Beschuldigte künftig wieder eine erhebliche Straftat begehen würde. Jetzt genügt es, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte zwar keine gewichtige, wohl aber wiederholt Straftaten begehen wird, die zusammen einer erheblichen Straftat gleich stehen.

 

 

 

Darüber hinaus wird nach neuer Rechtslage an zwei Stellen der richterliche Vorbehalt gestrichen. Weder bei der DNA-Analyse von anonymen Spuren muss die richterliche Zustimmung eingeholt werden, noch dann, wenn der Beschuldigte einer DNA-Analyse freiwillig zustimmt.

 

"Diese Gesetzesänderung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch weit entfernt von der Gleichstellung der DNA-Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck", so Becker. Das Verfahren bleibe weiterhin viel zu aufwändig; die Hürden der Anwendung nach wie vor zu hoch.

Die Argumente, die für eine Gleichstellung zwischen Fingerabdruck und DNA-Analyse sprechen, liefere die Realität. "Wie gerade der jüngste Erfolg im Mordfall Maria Juhl gezeigt hat, ist die DNA-Analyse eines der besten und erfolgreichsten Instrumente des Rechtsstaates im Kampf gegen das Verbrechen und sollte deshalb zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden."

Zur Information: Die DNA-Analyse im Strafverfahren dient allein der Identifizierung, ob eine Tatspur von einer bestimmten Person stammt. Dazu werden so genannte nichtcodierende Bereiche der DNA untersucht. Diese enthalten keine Erbinformationen. Weitergehende Untersuchungen, mit Ausnahme der zwangsläufig anfallenden Geschlechtsbestimmung, sind gesetzlich unzulässig.

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