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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Betreuungsrecht - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt - Broschüre jetzt erhältlich

01.08.2005, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 030/05

 

Magdeburg, den 1. Juli 2005

 

 

Betreuungsrecht - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt - Broschüre jetzt erhältlich

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den Leitfaden zum Betreuungsrecht in einer überarbeiteten Fassung neu aufgelegt. Die 32seitige Broschüre "Betreuung und Vorsorge ¿ ...das geht jeden etwas an" beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Außerdem enthält sie Musterverfügungen, die herausgetrennt und ausgefüllt werden können.

Auch gibt die Broschüre Auskunft über die seit 01. Juli 2005 gültigen änderungen im Betreuungsrecht wie etwa die Möglichkeit zur Beglaubigung von Unterschriften bei den zuständigen Betreuungsbehörden sowie die Möglichkeit, eine erteilte Vollmacht und den Bevollmächtigten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

"Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst geregelt werden können", sagte Justizminister Curt Becker. Für diesen Fall sei es gut, wenn Vorkehrungen getroffen wurden.

Ohne diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. In Sachsen-Anhalt haben derzeit rund 35.000 Menschen einen Betreuer. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formulieren, sagte der Minister weiter.

Auch bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig an die Zukunft zu denken, fügte er hinzu. Wenn im Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergeben sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. "Wer für sich auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem Willen entspricht", betonte der Ressortchef. Mit einer Patientenverfügung könne jeder bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe möchte.

Die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" ist kostenlos bei den anerkannten Betreuungsvereinen, den örtlichen Betreuungsbehörden und den Amtsgerichten des Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich.

Die Broschüre kann auch über die Homepage des Justizministeriums unter http://www.mj.sachsen-anhalt.de (Service) heruntergeladen beziehungsweise ausgedruckt werden.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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